Referendargeschäftsstelle

Der Arbeitsbereich Rechtsreferendare ist zuständig für die Organisation und Durchführung der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare während der Verwaltungsstation und des Pflichtwahlpraktikums und deren personalrechtliche Betreuung während dieser Zeit.

Weitere Informationen zur Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare finden Sie in der Rubrik Rechtsreferendare.