Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets 43 – Schulpersonalrecht arbeiten als Mittelbehörde eng einerseits mit den nachgeordneten Staatlichen Schulämtern bzw. den Schulleitungen der Förderschulen, Berufsschulen, Realschulen und Gymnasien sowie andererseits mit dem übergeordneten Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zusammen.

Im Zuständigkeitsbereich des Sachgebiets liegen insbesondere beamtenrechtliche Angelegenheiten der über 7.000 staatlichen Lehrkräften an öffentlichen Volksschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen im Regierungsbezirk Oberfranken sowie die Arbeitsverträge mit ca. 2.000 Angestellten (Vertragslehrkräfte und Verwaltungsangestellte) an allen Schularten.


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