Sachgebiet 51 - Naturschutz
Das Sachgebiet 51 – Naturschutz ist Teil der bayerischen Naturschutzverwaltung mit der Obersten Naturschutzbehörde am Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, den Höheren Naturschutzbehörden der Regierungen und den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Grundlage ist der Vollzug der Naturschutzgesetze sowie der entsprechenden Bestimmungen.
Das Sachgebiet Naturschutz nimmt eine Vielzahl von Aufgaben wahr, um die Vielfalt der Arten und Lebensräume sowie die Erholungsqualität der Landschaft zu erhalten und weiter zu entwickeln. Als höhere Naturschutzbehörde erstellt das Sachgebiet Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepte und koordiniert und unterstützt Naturschutzprojekte zum Schutz von Flächen und Bestandteilen der Natur einschließlich der Gebiete des Europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000. Es verfasst fachliche Stellungnahmen und wirkt bei Raumordnungs-, Flurbereinigungs-, Bauleitplan- und sonstigen Verfahren und Maßnahmen mit Auswirkung auf Natur und Landschaft einschließlich landschaftspflegerischer Begleitpläne mit.
Das Sachgebiet initiiert und organisiert Biodiversitätsprojekte zum Schutz bedrohter Arten und unterstützt die Landratsämter, Städte und Gemeinden bei allen Fragen rund um den Naturschutz.
- Dischner, Silvia
Telefon +49 (0)921 604-1979
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailsilvia.dischner@reg-ofr.bayern.de - Dr. Ernst, Jana
Telefon +49 (0)921 604-1768
Fax +49 (0)921 604-41258
E-MailJana.Ernst@reg-ofr.bayern.de - Grauvogl, Michael - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)921 604-1478
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailmichael.grauvogl@reg-ofr.bayern.de - NATURA 2000
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailnatura2000@reg-ofr.bayern.de - Ulmer, Alexander
Telefon +49 (0)921 604-1430
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailalexander.ulmer@reg-ofr.bayern.de
Regierung von Oberfranken Dienstgebäude Luitpoldplatz
Weiterführende Informationen
-
Landschaftsbildbewertung in Oberfranken
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz müssen erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vom Verursacher vermieden und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Ist dies nicht möglich und überwiegen die Eingriffsbelange die Naturschutzbelange, ist Ersatz in Geld zu leisten.
Die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) konkretisiert diese bundesgesetzlichen Regelungen und stellt eine bayernweit einheitliche Anwendungspraxis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sicher.
Eingriffe in Natur und Landschaft (z.B. Hochspannungsfreileitungen, Funkmasten etc.) werden in Bayern anhand der BayKompV beurteilt, bzw. die hierfür erforderlichen Ersatzgeld-Zahlungen danach berechnet. Die BayKompV nimmt Bezug auf eine vierstufige Landschaftsbildbewertung:
Landschaften mit
- geringer Bedeutung für das Landschaftsbild
- mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild
- hoher Bedeutung für das Landschaftsbild
- sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild
Die höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberfranken hat in einer Karte die wesentlichen landschaftlichen Höhepunkte und Dominanten in Oberfranken dargestellt.
Die Karte wurde vor allem aus der visuell deutlich wahrnehmbaren Oberflächengestalt (dem Landschaftsrelief) entwickelt (visuelle Leitstrukturen und Einzelelemente mit hoher Fern- bzw. Identitätswirkung). Subjektive Bewertungen (schön/nicht so schön) sollten möglichst zurücktreten. Die Karte bildet zugleich besonders empflindliche Bereiche im Regierungsbezirk ab und wird seit März 2012 zur Berechnung der Ersatzgelder bei Windkraftanlagen und Höchstspannungsleitungen verwendet.
Landschaftsbildbewertung für Oberfranken – Detailkarte
Weiterführende Informationen
StMUV: Bayerische Kompensationsverordnung
LfU: Bayerische Kompensationsverordnung – BayKompV
-
In Bayern leben seit einiger Zeit wieder Wölfe. Die Rückkehr des großen Beutegreifers hat Auswirkungen für viele verschiedene Gruppen: Nutztierhalterinnen und -halter, Jägerinnen und Jäger, aber auch für die allgemeine Bevölkerung, den Naturschutz und die Behörden.
Das Wolfsmanagement versucht bestmögliche Kompromisse zwischen den Interessen der einzelnen Gruppen zu schaffen.
FAQ: Wolf
Ausführliche Informationen zum Thema Wolf (u.a. Verbreitung, Nahrung, Wolfsverdacht) finden Sie bei Bayerischen Landesamt für Umwelt auf der Seite FAQ: WolfWissenswertes
- Seit 2017 haben sich im Veldensteiner Forst südlich von Pegnitz Wölfe angesiedelt. Wölfe leben in Familienverbänden aus Elterntieren, Einjährigen und den später abwandernden Zweijährigen.
- Das Familienrudel besteht aus etwa neun Tieren. Ende April kommen vier bis sechs Welpen zur Welt, die älteren Geschwister, die im letzten Jahr geboren wurden, helfen bei der Aufzucht mit.
- Zusammen brauchen sie ein Territorium von ca. 250 Quadratkilometern, um ihren Nahrungsbedarf zu decken.
- Ihre Lebensgrundlage verteidigen sie daher gegen fremde Wölfe. Deswegen bleibt die Zahl der Wölfe im Veldensteiner Forst immer etwa gleich, da von den abwandernden Jungwölfen anderswo neue Territorien gegründet werden.
- Während der Hauptpaarungszeit von Ende Januar bis Anfang März verhält sich ein Wolfsrudel anders als im restlichen Jahr: Die Eltern sind mit sich beschäftigt, ihr Nachwuchs vom vorletzten Jahr wandert ab und den nicht mehr ganz so jungen Welpen fehlt die Aufsicht durch die älteren Geschwister und Eltern.
- In der Folge kann es zu seltenen Zusammentreffen der jungen Wölfe mit Menschen kommen, bei denen folgende Regeln beherzigt werden sollten:
Wolfsmanagement an der Regierung von Oberfranken
An der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Oberfranken ist im Sachgebiet 51 – Naturschutz – eine Wildtiermanagerin für das Wolfmanagement zuständig. Sie steht allen Betroffenen und Interessierten bei Fragen rund um die Themen Wolf und Herdenschutz beratend zur Seite.
Ansprechpartnerin
Lydia Grimm
0921/604-1859
Lydia.Grimm@reg-ofr.bayern.deHerdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf
Mit der Förderrichtlinie "Investition Herdenschutz Wolf" fördert der Freistaat Bayern Investitionen zum Schutz von Nutztieren vor Übergriffen durch Wölfe.
Gefördert werden folgende Investitionen:
- Mobile Elektrozäune und elektrifizierte Festzäune
- Mobile Ställe (nur für Schafe und Ziegen)
- Herdenschutzhunde inkl. Zubehör
Ausführliche Informationen zur Förderung, sowie auch die aktuelle Förderkulisse finden Sie unter Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf' (FöRIHW) - LfU Bayern.Zuständigkeiten
Bei Wolfssichtung oder Verdacht auf einen Nutztierriss /-schaden durch einen Wolf kann das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) unter folgenden Kontaktdaten erreicht werden:
Tel.: 09281/1800-4640; fachstelle-gb@lfu.bayern.de- Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Beratung zum Herdenschutz (z.B. Zaunbau, mobile Ställe) und finanzielle Förderung von Herdenschutzmaßnahmen
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Fragen zu Herdenschutzhunden und Fragen/Meldungen rund um Schäden an Nutztieren, die durch einen Wolf entstanden sein könnten
- Landesanstalt für Landwirtschaft: Detaillierte Informationen zum Herdenschutz, insbesondere zu Zaunbau und Grundschutz
Der "Bayerische Aktionsplan Wolf"
Der Bayerische Aktionsplan Wolf regelt den Umgang mit einer zunehmenden Anzahl von wandernden, standorttreuen und reproduzierenden Wölfen in Bayern. Zielsetzung dieses Plans ist es, den Herausforderungen der Wolfsverbreitung in Bayern Rechnung zu tragen und Beeinträchtigungen für alle Betroffenen möglichst zu minimieren.