Sachgebiet 60 - Agrarstruktur und Umweltbelange in der Landwirtschaft
Das Sachgebiet 60 – Agrarstruktur und Umweltbelange in der Landwirtschaft hat vor allem die Aufgabe, in allen Genehmigungs- und sonstigen Zulassungsverfahren der Regierung landwirtschaftsfachliche Stellungnahmen abzugeben. Es berät die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei landwirtschaftlichen Fragen des technischen Umweltschutzes (Immissionsschutz) oder bei Standortfragen für landwirtschaftliche Bauvorhaben. Das Sachgebiet koordiniert die ÄELF bei der Unterstützung der Behörden für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit insbesondere bei der Bekämpfung von Tierseuchen mit Auswirkungen auf die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie die Jagdausübung im Regierungsbezirk.
Neben den unten genannten Aufgaben hat das Sachgebiet 60 weitere Zuständigkeiten: Das Sachgebiet wirkt dabei mit, die landwirtschaftliche Erzeugung so zu gestalten, dass die Artenvielfalt erhalten bleibt (Biodiversität), unterstützt die Kreisverwaltungsbehörden beim Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes, koordiniert die ÄELF bei fachlichen Stellungnahmen und wasserwirtschaftlichen Belangen in der Landwirtschaft und kümmert sich um die Ernährungssicherstellung und -vorsorge.
- Angermann, Bernd
Telefon +49 (0)921 604-1457
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailbernd.angermann@reg-ofr.bayern.de - Hauenstein, Milena
Telefon +49 (0)921 604-1826
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailmilena.hauenstein@reg-ofr.bayern.de - Prischenk, Rainer - Bereichsleiter
Telefon +49 (0)921 604-1460
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailrainer.prischenk@reg-ofr.bayern.de - Reichstein, Dieter
Telefon +49 (0)921 604-1639
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Maildieter.reichstein@reg-ofr.bayern.de
Regierung von Oberfranken Dienstgebäude Luitpoldplatz
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Weiterführende Informationen
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Beschreibung
Bei allen öffentlichen Planungen, z.B. Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren, sind nach gesetzlichen Vorgaben eine Vielzahl von Behörden und Fachstellen und ggf. Verbänden als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Dabei kommen Verfahren in folgenden Bereichen in Frage: Überörtliche Straßenbaumaßnahmen, Autobahnbau, Stromleitungsbau, Schienenverkehrsprojekte, Bergrechtliche Verfahren, Verfahren der Ländlichen Entwicklung.
Die Beteiligung des Sachgebiets 60 als Träger öffentlicher Belange für die Landwirtschaft dient der Beschaffung und Vervollständigung des Abwägungsmaterials (Informationsfunktion) und der Abstimmung der Maßnahmen (Koordinierungsfunktion) für und durch die verfahrensleitende Behörde. Das Sachgebiet 60 bringt im jeweiligen Verfahren ihre agrarstrukturellen Belange ein, damit diese im Abwägungsprozess Berücksichtigung finden können.
- Fachaufsicht, Steuerung und Koordinierung der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF, Bereich Landwirtschaft) bei Stellungnahmen im Hoheitsvollzug als Träger öffentlicher Belange und als Fachbehörde.
- Stellungnahmen in Planungs- und Genehmigungsverfahren in Zuständigkeit der Regierung oder mit Regierungsbeteiligung oder in Verfahren, soweit keine Zuständigkeit eines Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten besteht.
Fachliche Stellungnahmen in allen Genehmigungs- und sonstigen Zulassungsverfahren in Zuständigkeit der Regierung- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange (höhere Landwirtschaftsbehörde) zu Regionalplänen und sonstigen Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Regierungsbeteiligung.
- Einbringung landwirtschaftlicher Belange bei allen weiteren Verwaltungs- und Planungsvorhaben in Zuständigkeit der Regierung.
- Einbindung in Verfahren, in denen die Regierung oder nachgeordnete staatliche Behörden Planungsträger sind, soweit keine Zuständigkeit eines Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betroffen ist.
Fragen des Technischen Umweltschutzes (Immissionsschutz)- Koordinierung der ÄELF in Fragen des technischen Umweltschutzes (Immissionsschutz).
- Beratung und Information als Ansprechpartner in der Regierung und für die ÄELF bei spezifischen landwirtschaftlichen Fragen des technischen Umweltschutzes (Immissionsschutz).
- Beratung und Information als Ansprechpartner in der Regierung und für die ÄELF in Fragen zur räumlichen Entwicklung landwirtschaftlicher Investitionsvorhaben (z.B. bei Standortfragen).
Für Sie zuständigDieter Reichstein
Sachgebiet 60
Tel.: 0921/604-1639
Fax: 0921/604-41258
Dieter ReichsteinMilena Hauenstein
Bei juristischen Fragen
Sachgebiet 60
Tel.: 0921/604-1826
Fax: 0921/604-41258
Milena HauensteinWeiterführende Links
Boden und Bodenschutz
Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
Emissionen und Immissionsschutz
Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
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Biodiversität
Der Begriff Biodiversität steht für die Vielfalt des Lebens auf unserer Erde. Biodiversität ist eine Gesellschaftsaufgabe: Landwirte, Kommunen, Wald- und Gartenbesitzer und auch Verbraucher können zum Erhalt der Biodiversität beitragen. Unsere artenreiche Kulturlandschaft entstand durch jahrhundertelange Bewirtschaftung. Landwirte sind unverzichtbare Partner, wenn es darum geht, kulturlandschaftlich geprägte Lebensräume durch pflegerische Nutzung zu erhalten. Die Regierung von Oberfranken wirkt dabei mit, die landwirtschaftliche Erzeugung so zu gestalten, dass Artenvielfalt erhalten bleibt.
Aufgaben
- Mitwirkung bei einschlägigen landwirtschaftlichen Fachfragen, insbesondere bei
- der Natura 2000-Managementplanung
- der Landnutzungsökologie, z.B. Biodiversität in der Agrarlandschaft, alternative Energiepflanzen, Wildlebensraumberatung
- Mitwirkung in landwirtschaftlichen Fachfragen beim Umwelt-, Natur- und Artenschutz, z.B.
- bei landwirtschaftlichen Belangen beim Artenschutz und Wildtiermanagement
- beim Vollzug der Naturschutzgesetze
- bei der Unterstützung von Vermarktungskonzepten umweltschonender, regionaler Agrarprodukte
Für Sie zuständigBernd Angermann
Sachgebiet 60
Tel.: 0921/604-1457
Fax: 0921/604-41258
Bernd AngermannWeiterführende Links
- Mitwirkung bei einschlägigen landwirtschaftlichen Fachfragen, insbesondere bei
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Das Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)
Die Vorschriften des Grundstückverkehrsgesetzes regeln das Veräußern und den Kauf landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Grundstücke sowie von Moor- und Ödland, das in landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Kultur gebracht werden kann. Zweck dieses Gesetzes ist die Sicherung der Agrarstruktur, die Erhaltung lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe und der Schutz landwirtschaftlicher Betriebe vor unzulässigen Flächenverlusten. Landwirtschaft im Sinne des Grundstückverkehrsgesetzes ist die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, besonders der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft, der Erwerbsgartenbau, der Erwerbsobstbau und der Weinbau sowie die Fischerei in Binnengewässern. Um die Ziele dieses Gesetzes zu erfüllen, bedarf grundsätzlich jede Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Flächen einer Genehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde, sofern eine Mindestgröße von einem Hektar (beim Erwerb durch Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände 2 Hektar) erreicht ist.
Die Regierung koordiniert die fachlichen Stellungnahmen der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Genehmigungsverfahren bei den Kreisverwaltungsbehörden und unterstützt diese fachlich und rechtlich bei schwierigen Einzelfragen und bei Gerichtsverfahren.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)
Bayerisches Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur – Agrarstrukturgesetz (BayAgrG)
ReichssiedlungsgesetzFür Sie zuständig
Milena Hauenstein
Bei juristischen Fragen
Sachgebiet 60
Tel.: 0921/604-1826
Fax: 0921/604-41258
Milena HauensteinDieter Reichstein
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Sachgebiet 60
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Fax: 0921/604-41258
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Wasserwirtschaftliche Belange in der Landwirtschaft
In der Landwirtschaft bieten die Bereiche Boden, Düngung und Pflanzenschutz wesentliche Ansatzpunkte beim Gewässerschutz.
Aufgaben
Hochwasserschutz in der Landwirtschaft
- Koordinierung der Maßnahmen des Geschäftsbereichs bezüglich des Wasserrückhalts und der Erosionsminimierung auf landwirtschaftlichen Fluren
- Unterstützung des Sachgebietes Wasserwirtschaft und der Wasserwirtschaftsämter (WWA) bezüglich landwirtschaftlicher Fragen bei Planungen von Hochwasserschutzvorhaben und beim Hochwasserrisikomanagement
- Mitwirkung bei der Umsetzung des Hochwasserschutz-Aktionsprogramms 2020plus, bei Dialogverfahren bzw. im Rahmen von Kommunikationsstrategien zu Hochwasserschutzmaßnahmen der Wasserwirtschaft und bei Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren für Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie bei Hochwasserschutzmaßnahmen in Genehmigungszuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
Landwirtschaftlicher Gewässerschutz (Grundwasser und Oberflächengewässer)
- Koordinierung der landwirtschaftlichen Belange im Gewässerschutz (Grundwasser und Oberflächengewässer) in Zusammenarbeit mit den ÄELF, den Ämtern für Ländliche Entwicklung (ÄLE), der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) und der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF)
- Koordinierung der einschlägigen landwirtschaftlichen Aufgaben und Maßnahmen bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den Bereich Landwirtschaft
- Koordinierung von Programmen und Maßnahmen zum natürlichen Wasser- und Bodenrückhalt in der landwirtschaftlichen Flur in Zusammenarbeit mit den ÄELF und den ÄLE
- Koordinierung der Aktivitäten der Gewässerschutzberatung an den ÄELF im Regierungsbezirk nach Maßgabe der fachlichen Leitlinien der LfL
- Aufgaben im Rahmen des Wasserpakts
Landwirtschaftliche Belange beim Niedrigwassermanagement und bei Bewässerung
- Koordinierung der ÄELF zum einzelbetrieblichen Bewässerungsmanagement
- Koordinierung landwirtschaftlicher Maßnahmen zum Erhalt und zur Stabilisierung eines funktionsfähigen Bodenwasserhaushalts, insbesondere unter dem Aspekt des Klimawandels und der Trockenheit
- Mitwirkung bei der Entwicklung bzw. Erarbeitung von Grundlagen zum Bewässerungsmanagement zu landwirtschaftlichen Fragestellungen und Unterstützung der Wasserwirtschaft bei wasserwirtschaftlichen Pilotprojekten
- Mitwirkung beim Niedrigwassermanagement
Für Sie zuständigBernd Angermann
Sachgebiet 60
Tel.: 0921/604-1457
Fax: 0921/604-41258
Bernd AngermannWeiterführende Links
- Landwirtschaftliche Gewässerschutzberatung in Oberfranken
- Klimaänderung
- Gewässerschutz – Wasserpakt in Bayern
- Gewässerschutz und Wasserrahmenrichtlinie
- Hochwasserschutz im landwirtschaftlichen Betrieb
- Erosionsschutz in Bayern
- Umweltgerechte Düngung
- Hochwasserschutz im landwirtschaftlichen Betrieb - Hilfestellung für Landwirte und Berater
PublikationenWasserpakt in Bayern
Checkliste zur Prüfung von Hochwassergefahren für den landwirtschaftlichen Betrieb
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Ernährungssicherstellung und -vorsorge
Zahlreiche Krisensituationen wie Naturkatastrophen, ein lang andauernder Stromausfall oder Pandemien können zu einer Verknappung von Lebensmitteln und damit zu Versorgungsengpässen führen. Ziel der Ernährungssicherstellung und -vorsorge ist es, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise sicherzustellen. Um dies zu gewährleisten, müssen bereits in Nicht-Krisenzeiten Vorbereitungen getroffen werden.
Aufgaben
- Steuerung und Koordinierung:
- gegenüber den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beim Vollzug des ESVG
- innerhalb der Regierung
- Rechtliche Beratung und Unterstützung der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beim Erlass von Bescheiden
- Mitarbeit als ereignisspezifische Mitglieder in Krisenstäben und Führungsgruppe Katastrophenschutz auf Regierungsebene
- Aufsicht über die Bestellung und Schulung von Ernährungssicherstellungs- und -vorsorge-Experten an den ÄELF
RechtsgrundlagenGesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise – Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG)
Das ESVG gibt umfassende Befugnisse zur Vorsorge für eine Versorgungskrise und Krisenbewältigung im Ernstfall.
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind nach § 59 der Zuständigkeitsverordnung grundsätzlich für den Vollzug des ESVG und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zuständig.
Für Sie zuständig
Milena Hauenstein
Sachgebiet 60
Tel.: 0921/604-1826
Fax: 0921/604-41258
Milena HauensteinDieter Reichstein
Sachgebiet 60
Tel.: 0921/604-1639
Fax: 0921/604-41258
Dieter ReichsteinWeiterführende Links
Publikationen
Einen Vorrat an Lebensmitteln zu Hause zu haben hilft nicht nur in Notfällen, sondern macht auch das tägliche Leben leichter. Dieser sollte mindestens drei – besser noch – zehn Tage reichen.
- Steuerung und Koordinierung: