Dezernat 3 - Gewerbeärztlicher Dienst, medizinischer Arbeitsschutz
Gewerbeärzte kontrollieren und beraten ebenso wie Gewerbeaufsichtsbeamte die Betriebe in Oberfranken zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Sie beraten Unternehmer, Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte, Personalvertretungen und Beschäftigte in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes. Dazu führen die Gewerbeärzte auch regelmäßig Arbeitsplatz- und Betriebsbesichtigungen durch.
Neben der Unterstützung der Aufsichtsbeamten im technischen und sozialen Arbeitsschutz wirken die Gewerbeärzte darüber hinaus u. a. auch beim Schutz besonderer Personengruppen und bei der Beratung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz mit.
Der Gewerbeärztliche Dienst überprüft und berät die Unternehmen hinsichtlich
- der Arbeitsschutzorganisation (speziell der Gefährdungsbeurteilungen und erforderlicher Schutzmaßnahmen),
- der Gestaltung von Arbeitsplätzen unter Beachtung arbeitsmedizinischer, ergonomischer, psychomentaler und arbeitshygienischer Gesichtspunkte,
- der Notwendigkeit und der Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung, z.B. Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen, etc.,
- der Erkennung und Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, einschließlich psychischer Fehlbelastungen
- der Verhütung von Berufskrankheiten,
- der betrieblichen Gesundheitsförderung,
- der Durchführung von Arbeitsplatzwechseln und Wiedereingliederungen in den Arbeitsprozess,
- im Bereich des sozialen Arbeitsschutzes, beispielsweise zu bezüglich gesundheitlicher Auswirkungen von Arbeitszeitregelungen- einschließlich Nacht- und Schichtarbeit sowie dem Schutz besonderer Personengruppen (Schwangere, Stillende, Jugendliche, Leistungsgewandelte).
Bei begründetem Verdacht auf das Bestehen einer Berufskrankheit eines Beschäftigten wird durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger ein Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren eingeleitet. Die Gewerbeärzte überprüfen den korrekten Ablauf und die Vollständigkeit dieses Verfahrens und nehmen abschließend zum Kausalzusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung Stellung. Für eine valide Einschätzung ist häufig die Überprüfung der entsprechenden Arbeitsplätze in den Unternehmen notwendig.
Gewerbeärzte führen Fortbildungsveranstaltungen in Form von Vorträgen, Qualitätszirkeln, Seminaren und Schulungsveranstaltungen durch. Sie arbeiten in einer Vielzahl überregionaler Gremien mit u. a. bei der Weiterentwicklung des gesetzlichen Regelwerks.
Die Leiterin des Gewerbeärztlichen Dienstes in Oberfranken besitzt die Befugnis zur Weiterbildung von Ärzten zum Facharzt für Arbeitsmedizin.
Regierung von Oberfranken Dienstgebäude Coburg
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:30 Uhr |
DI | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:30 Uhr |
MI | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:30 Uhr |
DO | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:30 Uhr |
FR | 08:00 - 12:00 Uhr |
Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Im Hinblick auf die Außendiensttätigkeit der Beamten bitten wir einen Termin zu vereinbaren.- Dezernat 3 - Gewerbeärztlicher Dienst, medizinischer Arbeitsschutz
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-2202
E-Maildezernat3@reg-ofr.bayern.de - Dr. Huke, Marion - Dezernatsleiterin
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E-Mailpoststelle@regierung-oberfranken-bayern.de
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