Ukraine: Informationen für Geflüchtete und zu Hilfsmöglichkeiten
Die Hilfs- und Spendenbereitschaft der Bayerischen Bevölkerung sind überwältigend. Wir danken von Herzen allen – Privatpersonen, Unternehmen, Hilfsorganisationen –, die Menschen aus der Ukraine in der Not unterstützen und so ein starkes Zeichen der Menschlichkeit und der Solidarität setzen. Auf allen Ebenen kümmert sich die bayerische Staatsverwaltung um die menschenwürdige Aufnahme, Unterbringung und Versorgung ukrainischer Geflüchteter.
Die Regierung von Oberfranken stellt auf dieser Seite aktuelle Informationen und Links zu Websites von Staatsministerien, Kreisverwaltungsbehörden und Hilfsorganisationen bereit. Die Seite wird laufend erweitert und aktualisiert.
Informationen der Bayerischen Staatsregierung
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 2. März 2022 den schrecklichen Angriffskrieg in der Ukraine verurteilt und ein Maßnahmenpaket beschlossen. Ein zentraler Baustein dieses Pakets sind Leistungen zur Unterstützung der Menschen, die durch den Krieg ihr Zuhause verloren haben, verletzt wurden oder sonst in Not geraten sind.
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Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet. Das Hilfetelefon ist eine Anlaufstelle für Menschen, die Hilfe benötigen oder anbieten wollen.
Erreichbar ist das Hilfetelefon unter der Nummer 089/54497199
(Montag bis Freitag von 8 – 20 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 – 14 Uhr)
oder per Email an ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de.
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Bericht aus der Bayerischen Kabinettssitzung vom 2.3.2022
Bayern beschließt ein umfassendes Maßnahmenpaket mit dem Dreiklang Humanität, Wirtschaft und SicherheitBayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Hilfen in der Ukrainekrise (www.ukraine-hilfe.bayern.de)
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Hilfe für die Ukraine – Wir stehen zusammen!
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ukraine-Krieg: Informationen für Helfer und Hilfsangebote für Flüchtlinge
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Hilfen in der Ukrainekrise
Merkblatt: Sie haben Ihr Heimtier dabei? Das ist nun zu tun!
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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Coronavirus: Impfen und AHA-Regeln – Informationen auf Ukrainisch
Informationen der Regierung von Oberfranken
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Alle neuankommenden ukrainischen Geflüchteten, die (perspektivisch) Leistungen (u.a. Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung) erhalten und/oder sich länger in Deutschland aufhalten möchten, müssen zunächst registriert werden. Bitte wenden Sie sich an die nächstgelegene Registrierungsstelle.
Registrierungsstellen
Registrierungsstellen sind die örtlichen Ausländerbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten oder die ANKER-Einrichtung Oberfranken in Bamberg.
Terminvereinbarung
Zur Terminvereinbarung in der ANKER-Einrichtung sowie für die Stadt Bamberg und den Landkreis Bamberg wenden Sie sich bitte per E-Mail an ukraine@reg-ofr.bayern.de.
Zur Terminvereinbarung an den Landratsämtern und kreisfreien Städten wenden Sie sich bitte an:
- Stadt Bayreuth: aufenthaltukraine@stadt.bayreuth.de
- Stadt Coburg: auslaenderbehoerde@coburg.de
- Stadt Hof: buergeramt@stadt-hof.de
- Landkreis Bayreuth: Tel.: 0921/728-700 (Mo–Fr: 8:00–13:30 Uhr)
- Landkreis Coburg: auslaenderamt@landkreis-coburg.de
- Landkreis Forchheim: registrierung-ukraine@lra-fo.de
- Landkreis Hof: Tel.: 09281/57-159
- Landkreis Kronach: Tel.: 09261/678-356 und -336; registrierung-ukraine@lra-kc.bayern.de
- Landkreis Kulmbach: auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de
- Landkreis Lichtenfels: auslaenderamt@landkreis-lichtenfels.de
- Landkreis Wunsiedel i. F.: Selbstmeldeformular Flüchtlinge
Wir kommen zwecks Terminvereinbarung dann auf Sie zu. Aufgrund des erhöhten Aufkommens von Anfragen bitten wir Sie aktuell um etwas Geduld.
Hinweise
Für alle zu registrierenden Personen geben Sie bitte Folgendes an: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, derzeitigem Aufenthaltsort und Telefonnummer.
Zu dem Termin muss jeder Geflüchtete selbst erscheinen. Bitte bringen Sie einen Reisepass beziehungsweise ein anderes Dokument, welches die Identität nachweist, mit.
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Viele Menschen aus der Ukraine können aktuell visumsfrei nach Deutschland einreisen. Insbesondere Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 legal in der Ukraine aufgehalten haben, sind zunächst bis zum 31. August 2022 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
Am 4. März 2022 ist der Beschluss des Rates der Europäischen Union zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen in Kraft getreten. Damit kann ukrainischen Staatsangehörigen, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, und Staatenlosen und Staatsangehörigen anderer Drittländer, die vor dem 24. Februar in der Ukraine Schutz genossen haben, sowie deren Familienangehörigen nach § 24 AufenthG eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden (mit Verlängerungsmöglichkeiten auf max. 3 Jahre). Sie können sich hierfür an die örtliche Ausländerbehörde am Landratsamt oder der kreisfreien Stadt wenden.
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Bei der Registrierung werden die Geflüchteten danach befragt, ob sie eine Unterkunft benötigen und wenn nicht, wo sie privat unterkommen. Wenn Sie eine Unterkunft haben, etwa bei Verwandten oder Bekannten, können Sie dort wohnen. Falls nicht, bekommen Sie nach der Registrierung eine Unterkunft zugewiesen.
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Seit 1. Juni 2022 erhalten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Hilfen und Sozialleistungen i.d.R. nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bzw. Sozialhilfe (SGB XII).
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Hilfen in der Ukrainekrise und auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
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Sind Sie krank und brauchen einen Arzt oder psychologische Betreuung? Auf der Website des Bundesministerium des Innern und für Heimat finden Sie erste Adressen, an die Sie sich wenden können. Außerdem finden Sie unter anderem Informationen dazu, wie Sie die richtigen Ansprechpartner finden, Termine bekommen und was im Falle eines medizinischen Notfalls zu tun ist.
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Dürfen Geflüchtete in Deutschland einer Arbeit nachgehen?
Mit Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG wird jede Erwerbstätigkeit durch die Ausländerbehörde regelmäßig erlaubt.
Für die Zeit zwischen Antragsstellung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellen die Ausländerbehörden regelmäßig sogenannte Fiktionsbescheinigungen aus. Fiktionsbescheinigungen sind eine Art vorläufige Erlaubnis. Bereits mit dieser Fiktionsbescheinigung darf in Deutschland selbstständig oder als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gearbeitet werden. In der Bescheinigung wird der Hinweis "Erwerbstätigkeit erlaubt" vermerkt.
Hinweise
Besondere Berufszugangsvoraussetzungen (z.B. eine Approbation bei Ärzten) gelten für aus der Ukraine Geflüchtete selbstverständlich wie für alle anderen.
Stellenangebote
Weitere Informationen und Stellenangebote finden Sie
- auf der Online-Plattform des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft unter: www.ukraine.sprungbrett-intowork.de
- bei der Bundesagentur für Arbeit unter: Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
- bei der IHK zu Coburg unter: Unterstützung für ukrainische Geflüchtete
- für Berufseinsteiger, die eine Ausbildung beginnen möchten, unter: planet-beruf.de
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Es gibt eine große Hilfsbereitschaft bei Ehrenamtlichen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern. Dafür ist die Regierung von Oberfranken sehr dankbar. Das Innenministerium bietet eine Plattform an, damit die Hilfe, die wirklich benötigt wird, auch dort ankommt, wo sie benötigt wird.
Wer
- kurzfristig Wohnungen kostenlos einer ukrainischen Familie zur Verfügung stellen möchte oder
- zu einem angemessenen Mietzins vermieten möchte oder
- sich als Sprachmittlerin bzw. Sprachmittler zur Verfügung stellen möchte,
soll dies unbürokratisch anmelden können.
Dazu hat das StMI eine Webseite online gestellt, die dies ermöglicht: www.ukraine-hilfe.bayern.de. Oder Sie schauen auf die Unterstützungsseiten unserer oberfränkischen Landkreise und kreisfreien Städte
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Ukrainische Schulkinder sind an allen oberfränkischen Schulen herzlich willkommen.
Alle Informationen zum bayerischen Schulsystem finden Sie auch in ukrainischer Sprache auf der Seite des Kultusministeriums Unterstützung für Flüchtlinge und SchulenIn Bayern sind Kinder, die mindestens 6 Jahre alt sind, spätestens drei Monate nach der Einreise schulpflichtig. Die Schulpflicht beginnt auch, wenn die Geflüchteten sich bei einer Gemeinde mit einem festen Wohnsitz angemeldet haben. Eine Anmeldung der Kinder an einer Schule ist jederzeit vor Ablauf der 3-Monatsfrist möglich.
In jedem Landkreis und in den kreisfreien Städten in Oberfranken haben die Staatlichen Schulämter für alle Schulen ein Anmeldeverfahren organisiert. Informationen dazu finden Sie auf den Websites der Staatlichen Schulämter.
Generell sind für eine Schulanmeldung folgende Unterlagen mitzubringen, soweit diese bereits vorhanden sind.
- Pass oder Geburtsurkunde
- Anmeldung Einwohnermeldeamt
- Ankunftsbescheinigung/Anlaufbescheinigung
- Nachweis Masernimpfschutz
Anmeldung und Schulbesuch sind auch möglich, wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind.
Nach der Anmeldung werden die Kinder einer Schule zugewiesen, die sich möglichst nah an deren derzeitigem Aufenthaltsort befindet und die zugleich ein schulisches Angebot organisieren kann.
Informationsangebote der oberfränkischen Kreisverwaltungsbehörden
- Stadt Bamberg: Bamberg hilft Ukraine
- Stadt Bayreuth: Hilfe für die Ukraine
- Stadt Coburg: Coburg hilft: Solidarität mit der Ukraine
- Stadt Hof: Ukrainekrise – Infos auf die Schnelle
- Landkreis Bamberg: Landkreis Bamberg: Hilfe für Menschen aus der Ukraine
- Landkreis Bayreuth: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
- Landkreis Coburg: Ukrainehilfe im Landkreis Coburg
- Landkreis Forchheim: Hilfe für Menschen aus der Ukraine
- Landkreis Hof: Ukrainehilfe im Landkreis Hof
- Landkreis Kronach: Ukraine-Hilfe
- Landkreis Kulmbach: Ukraine-Hilfen – Vorbereitung auf die zu erwartenden Flüchtlingsankünfte im Landkreis Kulmbach
- Landkreis Lichtenfels: Ukraine-Hilfe
- Landkreis Wunsiedel i. F.: Krieg in der Ukraine: Überblick über die aktuelle Situation im Landkreis
Weitere Unterstützungsangebote
Die Ukrainisch Griechisch-Katholische Kirche – Pfarrei St. Nikolaus in Bamberg hält sonntags Gottesdienste in ukrainischer Sprache.
Wie kann ich helfen?
Aufgrund des militärischen Angriffs Russlands auf die Ukraine und der dortigen Kampfhandlungen sind hunderttausende Menschen auf der Flucht – nicht nur innerhalb der Ukraine, sondern auch über die Grenzen hinweg. Sie suchen Schutz und Sicherheit.
Viele Bürgerinnen und Bürger fragen, wie sie nun die Menschen in Not unterstützen können.
Diesbezüglich gibt es mehrere Möglichkeiten:
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In der Ukraine wird jede Hilfe benötigt. Ob Sach- oder Geldspenden: Auch Einzelpersonen können helfen.
Die beiden Bündnisse "Bündnis Entwicklung Hilft" und "Aktion Deutschland Hilft" rufen mit einem Konto gemeinsam zu Spenden auf.
"Bündnis Entwicklung Hilft" ist ein Zusammenschluss mehrerer Hilfsorganisationen, darunter Brot für die Welt, Christoffel-Blindenmission, DAHW, Kindernothilfe, medico international, Misereor, und Welthungerhilfe.
"Aktion Deutschland Hilft" ist ein Zusammenschluss von 23 deutschen Hilfsorganisationen, darunter der Arbeiter-Samariter-Bund, AWO International, CARE Deutschland und der Malteser Hilfsdienst.
Auch die Mitgliedsorganisationen des "Aktionsbündnisses Katastrophenhilfe" – Caritas international, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Katastrophenhilfe und UNICEF Deutschland – werden alles tun, um die Menschen, die vor den Kämpfen flüchten, in der Ukraine und in den Nachbarstaaten weiter zu unterstützen, ihnen Unterkünfte zur Verfügung zu stellen und sie mit Nahrungsmitteln, Kleidung und anderen Dingen des täglichen Bedarfs zu versorgen.
Sie können unter dem Spendenstichwort "Nothilfe Ukraine" gezielt für die aktuelle humanitäre Krise spenden.
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Sie haben leerstehende Wohnungen oder Immobilien? Die oberfränkischen Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Regierung von Oberfranken suchen für Asylbewerber und Geflüchtete Wohnraum.
Bitte wenden Sie sich daher an Ihr Landratsamt oder Rathaus und teilen Sie mit, welchen Wohnraum Sie zur Verfügung stellen können. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir eine Verteilung von Asylbewerbern und Geflüchteten in angebotenen Immobilien situationsbedingt vornehmen müssen und hierbei nicht nach Herkunftsland oder Familienstand differenzieren können.
Wenn Sie Immobilien haben, die als Gemeinschaftsunterkunft (d.h. mehr als 50 Schlafplätze) genutzt werden können, bitten wir Sie sich direkt an unser Sachgebiet 14.1 zu wenden.
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Bevor Sie geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine aufnehmen wollen, die nicht von ihren Eltern/Sorgeberechtigten begleitet werden, kontaktieren Sie bitte Ihr örtliches Jugendamt: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter: Dringender Appell: Vor Aufnahme von Kindern aus der Ukraine Jugendamt kontaktieren!
Weitere Informationen und rechtliche Hintergründe finden Sie beim Bayerischen Landesjugendamt (BLJA) auf der Seite Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Flucht von ukrainischen Kindern und Familien
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Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich für Geflüchtete engagieren oder mit Geld- und Sachspenden vor Ort helfen wollen, können auf die Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung zugehen. Ein koordiniertes Vorgehen ist so gewährleistet:
Weiterführende Informationen
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Aktuelle Informationen zur Situation in der Ukraine sowie zu internationalen Sanktionen: Krieg in der Ukraine – aktuelle Informationen (auch in ukrainischer Sprache)
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Das zentrale Hilfsportal der Bundesregierung für Geflüchtete aus der Ukraine. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen, übersichtliche Informationen und digitale Services (auch in ukrainischer und englischer Sprache):
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Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland (auch in ukrainischer, russischer und englischer Sprache)
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Hinweise für Unternehmen finden Sie bei der IHK für Oberfranken Bayreuth und der IHK zu Coburg unter Russland-Ukraine-Konflikt (zu Wirtschaftssanktionen und die zu beachtenden Maßnahmen)
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Aktuelle Informationen und Hilfestellungen zu wirtschaftsrelevanten Themen im Kontext Russland – Ukraine finden Sie auf der Seite Im Fokus: Russland | Ukraine