Aktuelle Meldungen

  • © Regierung von Oberfranken
    04.03.2021

    Allgemeinverfügung

    Walzverbot auf Grünlandflächen in ganz Oberfranken auf 2. April 2021 verschoben; ausgenommen sind alle Wiesenbrütergebiete

    Nach der Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) auf der Grundlage des Volksbegehrens zum Artenschutz ist es grundsätzlich verboten, Wiesen nach dem 15. März zu walzen. Ziel des Walzverbotes ist es, Gelege von Wiesenbrütern zu schützen.

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  • © Regierung von Oberfranken
    09.02.2021

    Radon – Gesundheitsschutz zu Hause und am Arbeitsplatz

    Zum 11. Februar 2021 tritt die Allgemeinverfügung zur Festlegung des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet in Kraft. In Radon-Vorsorgegebieten ist die Wahrscheinlichkeit für Radonkonzentrationen über dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) Luft in Innenräumen größer.

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  • © Regierung von Oberfranken
    15.12.2020

    Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung über Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsbeschäftigung anlässlich der Corona-Pandemie vom 3. Dezember 2020

    Am vierten Adventswochenende zeichnet sich ein nochmals erhöhter Bedarf der Bevölkerung nach einer Belieferung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs in Form von Paketen ab. Um eine reibungslose Versorgung der Bevölkerung zu ermöglichen, wird ausnahmsweise, und begrenzt auf den Sonntag, den 20. Dezember 2020, auch die Sonntagszustellung von Paketen an den Endverbraucher gestattet.

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    08.12.2020

    Oberfränkischer Integrationspreis 2020

    Die Regierung von Oberfranken hat auch im Jahr 2020 den Integrationspreis für gelungene Integrationsarbeit ausgelobt. Mit dem Preis werden Initiativen ausgezeichnet, die sich erfolgreich dafür einsetzen, dass Zuwanderer in der Region Fuß fassen und mit der für sie fremden Kultur vertraut gemacht werden.

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  • © Regierung von Oberfranken
    25.11.2020

    Wir haben ausgebildet!

    Unsere Nachwuchsbeamten der 2. und 3. Qualifikationsebene haben ihre Prüfungen erfolgreich bestanden und dürfen sich nun Verwaltungswirtin / Verwaltungswirt bzw. Diplom-Verwaltungswirtin (FH) / Diplom-Verwaltungswirt (FH) nennen.

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