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24.07.2023

Ostbayernring: Regierung von Oberfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau des Ostbayernrings im Abschnitt Umspannwerk Mechlenreuth bis Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz

Die Regierung von Oberfranken hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der 380-kV-Höchstpannungsleitung für Drehstromübertragung zwischen dem Umspannwerk Mechlenreuth und der Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz (Leitungsnummer B160) erlassen. Der Neubau ersetzt die bestehende 380/220-kV-Höchstspannungsleitung (Leitungsnummer B111), die zurückgebaut werden soll. Damit hat die Regierung von Oberfranken alle Vorhaben aus dem aktuellen Übertragungsnetz in ihrer Zuständigkeit genehmigt.

Das planfestgestellte Leitungsbauvorhaben ist Teil des Ersatzneubaus der 380/110-kV-Höchststpannungsleitung zwischen Redwitz a.d. Rodach und Schwandorf, welche auch als "Ostbayernring" bezeichnet wird. Der Ostbayernring ist eine rund 185 Kilometer lange bereits bestehende Stromtrasse, die von Redwitz a.d. Rodach in Oberfranken über Mechlenreuth und Etzenricht bis nach Schwandorf in der Oberpfalz führt. Die Leitung ist seit Anfang/Mitte der 1970er Jahre in Betrieb. Zur Erhöhung der Transportkapazitäten des Ostbayernrings ist ein Ersatzneubau erforderlich, um die bestehenden 380/220-kV-Systeme auf zwei 380-kV-Systeme auszubauen. Vorhabenträgerin ist die zuständige Übertragungsnetzbetreiberin TenneT TSO GmbH.

Trassenverlauf

Die Trasse des etwa 37 Kilometer langen, nun planfestgestellten Abschnitts erstreckt sich vom Umspannwerk Mechlenreuth bis zur Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz und führt durch die Gebiete der Stadt Münchberg, der Gemeinde Weißdorf, der Gemeinde Sparneck, der Gemeinde Schwarzenbach a.d. Saale, der Stadt Kirchenlamitz, der Stadt Marktleuthen, der Stadt Höchstädt i. Fichtelgebirge, der Stadt Wunsiedel, der Gemeinde Thiersheim, der Stadt Arzberg und der Stadt Marktredwitz. Es sind die zwei Landkreise Hof und Wunsiedel i. Fichtelgebirge betroffen.

Im planfestgestellten Abschnitt werden insgesamt 94 Masten mit einer Höhe von 44 bis 90 Meter neu errichtet, davon 23 im Landkreis Hof und 71 im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung werden insgesamt 79 Masten zurückgebaut.

Planfeststellungsverfahren

Im Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Oberfranken die Stellungnahmen von Behörden und Kommunen, Vereinigungen, anderen Versorgungsträgern sowie privaten Einwenderinnen und Einwendern gewürdigt und soweit möglich berücksichtigt.

Nach einer umfangreichen Prüfung der für den Leitungsbau maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften und der betroffenen öffentlichen und privaten Belange kam die Regierung von Oberfranken zu dem Ergebnis, dass das Leitungsbauvorhaben planfestzustellen ist. Der Beschluss enthält eine Vielzahl von Nebenbestimmungen, die sich zum Beispiel auf den Natur- und Artenschutz, den Immissionsschutz, Belange der Land- und Forstwirtschaft und des Gewässer- und Bodenschutzes beziehen. Geregelt wurden auch Einzelheiten bei der Kreuzung von Verkehrswegen, zu beachtende Maßnahmen bei Kreuzungen mit anderen Leitungen und Versorgungseinrichtungen sowie die Bauausführung und die Inanspruchnahme privater Grundstücke.

Öffentliche Bekanntgabe und Auslegung

Der Planfeststellungsbeschluss wird im Wege der öffentlichen Bekanntmachung bekannt gegeben, da mehr als 50 Einwendungen eingegangen sind. Hierfür werden der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und Informationen zur zweiwöchigen Auslegung des Beschlusses in Kürze im Amtsblatt der Regierung von Oberfranken (www.reg-ofr.de/amtsblatt) und in den örtlich betroffenen Tageszeitungen bekannt gegeben.

Die für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist erforderliche Auslegung des Beschlusses samt festgestellter Planunterlagen findet vom 8. August 2023 bis 22. August 2023 auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken (www.reg-ofr.de/obrbn) statt. Zusätzlich können im selben Zeitraum Beschluss und Planunterlagen bei den Gemeinden eingesehen werden.

Um der Öffentlichkeit unabhängig vom Zeitraum der Auslegung zeitnah die Möglichkeit zu geben, den Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen einzusehen, werden diese in Kürze schon vorab auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken (www.reg-ofr.de/obrbn) eingestellt.