Erholung in der freien Natur
Rechte und Pflichten bei Freizeitgestaltung und Sportausübung in der freien Natur
Sportbegeisterte und Naturverliebte kommen in Oberfranken nicht zu kurz: Ob Kanufahren, Schneeschuhwandern, Klettern oder Mountainbiken – aktiv sein kann man in Oberfranken direkt vor der Haustüre. Bizarre Felsen in der Fränkischen Schweiz, satte Wälder im Fichtelgebirge, sanfte Hügel im Frankenwald oder fruchtbare Täler im Regnitztal laden zum Erkunden ein.
BayernTourNatur
Natur erleben und verstehen
Begleiten Sie Experten auf ihren Streifzügen durch Bayern und entdecken Sie einzigartige Landschaften, faszinierende Tier- und Pflanzenwelten und sagenhafte Naturdenkmäler.
Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, Pferd oder Boot, ob eher erlebnisorientiert, sportlich, kreativ, genüsslich oder naturwissenschaftlich – die BayernTourNatur hält für jede Altersgruppe, Vorliebe und körperliche Fitness etwas Passendes parat.
Naturverträgliche Lenkung des Klettersports
Felslebensräume stellen letzte Reste einer nahezu unberührten, natürlichen Entwicklung von Flora und Fauna in der Kulturlandschaft dar. Sie sind im Bundesnaturschutzgesetz als Biotope gesetzlich geschützt (§ 30 BNatSchG). Es gilt diese besonderen Lebensstätten für kommende Generationen zu bewahren und zu entwickeln.
Naturschutzbelange und Sportklettern müssen sich aber nicht gegenseitig ausschließen. Der entstandene Kletterboom in den 80er Jahren erforderte allerdings dringend wirksame Regelungen zwischen den Erfordernissen des Naturschutzes als Allgemeinaufgabe und dem Wunsch einer kleinen Gruppe, die diese Natursportart ausüben wollte. Es war zu befürchten, dass die Belastungen dieser Felslebensräume so stark zunehmen, dass nachhaltige Schädigungen und Eingriffe in Lebensstätten gefährderter Arten zu erwarten waren.
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Die Kletterkonzepte sollen:
- den Kletterbetrieb lenken,
- die für die Felslebensräume belastenden Auswirkungen des Sportkletterns minimieren,
- durch Schaffung von kletterfreien Zonen ungestörte Lebensräume für Flora und Fauna sicherstellen.
Die Zonierungen im Einzelnen:Zone 1 kein Klettern zulässig,
Zone 2 Klettern nur auf bereits bestehenden Routen, keine Neurouten mehr zulässig,
Zone 3 unbeschränktes Klettern möglich, Neurouten sind möglich.
Zusätzlich sind am Felsen oft kleine Zustiegs- und Durchgangssperrschilder zu beachten. Besonders wichtig sind die von den Kletterverbänden oder den Naturschutzbehörden vereinzelt angebrachten Hinweisschilder über Vogelbrut. Diese Hinweisschilder dienen der Sperrung eines Felsens vom 15.2. bis 15.7. des betreffenden Jahres und werden nur bei nachweislich festgestelltem Brutverhalten geschützter Greifvögel angebracht und nach Brutende wieder entfernt.
In stark besuchten Klettergebieten sind vereinzelt große Hinweistafeln zu der Kletterkonzeption des Gebietes zu finden.
Für die Naturparke "Fränkische Schweiz – Frankenjura" und "Fichtelgebirge" liegen folgende Kletterkonzepte vor:
Kletterkonzept im Naturpark Fränkische Schweiz–Frankenjura
- Kletterkonzept "Oberes Wiesenttal mit Aufseßtal, Ailsbachtal, Pegnitztal"
- Kletterkonzept "Unteres Wiesenttal"
- Kletterkonzept "Oberes Trubachtal"
- Kletterkonzept "Unteres Trubachtal"
- Kletterkonzept "Leinleitertal"
- Kletterkonzept "Betzenstein"
- Kletterkonzept "Gößweinstein"
- Kletterkonzept "Pottenstein"
- Kletterkonzept "Bamberger Gebiete mit Kleinziegenfelder Tal und Seitentälern, Gebiet Krögelstein, Kainachtal, Paradiestal"
- Kletterkonzept "Hersbrucker Alb" (im mittelfränkischen Gebietsanteil des Naturparks)
- Kletterkonzept "Auerbach-Königstein-Krottenseer Forst" (im oberpfälzer Gebietsanteil des Naturparks)
Kletterkonzept im Naturpark Fichtelgebirge- Kletterkonzept "Naturpark Fichtelgebirge"
Die Kletterkonzepte sind einsehbar bei den beteiligten Gemeinden, bei den Naturpark-Verwaltungen, beim Deutschen Alpenverein und der IG Klettern sowie bei der Höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberfranken.Faltblatt Klettern im Frankenjura
Kletterkonzept Betzenstein
Kletterkonzept Gößweinstein
Kletterkonzept Pottenstein
Kletterkonzept Oberes Wiesenttal
Kletterkonzept Hersbrucker Alb
Naturverträgliche Lenkung des Mountainbikings
Aufgrund seines Erholungswertes verzeichnet das Radfahren starke Zuwachsraten. Diese Entwicklung wird durch die vermehrte Benutzung von (E-) Mountainbikes verstärkt. Die Etablierung eines naturverträglichen Mountainbiking erfordert in bestimmten Regionen die Ausweisung von Mountainbike-Trails. Auf diese Weise können soziale Konflikte zwischen Mountainbikende und anderen Erholungssuchenden bzw. Grundeigentümern vorgebeugt sowie eine Beeinträchtigung sensibler Gebiete mit ihrer regionalen Flora und Fauna vermieden werden. Die Regierung von Oberfranken unterstützt die Erarbeitung geeigneter Konzepte zur Besucherlenkung von Wandernden und Mountainbikende. Hierbei sind die unterschiedlichen Nutzergruppen, Vertreter:innen des Tourismus sowie die Verantwortlichen des Naturschutzes beteiligt.
Link zum Modellprojekt Fichtelgebirge: Modellprojekt Wandern, Mountainbike, Trekking – Naturpark Fichtelgebirge (naturpark-fichtelgebirge.org)
Naturverträgliche Lenkung des Kanufahrens
Am Obermain zwischen Lichtenfels und Bamberg sowie an der Wiesent wurden Konzepte zum naturverträglichen Kanufahren realisiert.
Durch die gemeinsam von Naturschutz, Fischerei, Kanuvermietern, Kanuverband und Kommunen entwickelten Maßnahmen soll ein naturschonendes Kanufahren auf Main und Wiesent ermöglicht werden und zugleich die außerordentlich schützenswerten NATURA 2000-Gebiete gesichert werden.
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Naturverträgliches Kanufahren auf dem Main
Freiwillige Selbstverpflichtung
Naturverträgliches Kanufahren auf der Wiesent
Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs an der Wiesent
Faltblatt "Flusserlebnis Wiesent"
Faltblatt "Fischarten und Gewässerschutz"Weiterführende Informationen
Naturverträgliche Lenkung des Höhlentourismus
Der Naturraum "Nördlicher Frankenjura" ist das felsen- und höhlenreichste Gebiet Bayerns außerhalb der Alpen. Dieses Karstgebiet, das innerhalb des Naturparks Fränkische Schweiz-Frankenjura liegt, ist weitgehend unerforscht und unzugänglich. Niemand weiß, wie viele Höhlen es hier wirklich gibt. Diese Ungewissheit weckt den Forscherdrang.
Wer das Naturerlebnis "unter Tage" genießen will, dem bieten mehrere Schauhöhlen im Naturpark gefahrlose und faszinierende Höhlenfreuden, z.B.:
- Teufelshöhle bei Pottenstein
- Binghöhle bei Streitberg
- Sophienhöhle bei Kirchahorn
- Osterhöhle bei Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
- Maximiliansgrotte bei Neuhaus/Pegnitz
Wer das Abenteuer im Schlamm und engen Hohlräumen sucht, sollte Folgendes beachten:
Höhlen unterliegen nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (Art. 16 BayNatSchG) einem generellen Schutz. Verboten sind erhebliche Beeinträchtigungen, wie z.B. offenes Feuer. Im Sommerhalbjahr (1. April bis 30. September) dürfen Höhlen von jedermann betreten werden. Im übrigen Zeitraum dürfen Höhlen, die Fledermäusen als Winterquartier dienen, gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§39 Abs. 6 BNatSchG) nicht aufgesucht werden.
Da das Gefahrenpotential beim Begehen eines Höhlensystems nicht zu unterschätzen ist, sollte man sich bei sachkundigen Höhlenvereinigungen wie z.B. dem Landesverband für Höhlen- und Karstforschung in Bayern e.V. vorab gut informieren.