Streuobstpakt Bayern - Es lebe die Vielfalt
Streuobst-Infobriefe
Infobrief Nr. 3 (Ferbruar 2024)
Infobrief Nr. 4 (September 2024)
Wir suchen Apfel- und Birnbäume, die 2024 Früchte tragen, oder getragen haben!
Durch das warme Frühjahr und den Spätfrost ist ein Großteil der Blüten bei uns erfroren. Die Streuobstberatung Oberfranken möchte frosttolerante Sorten und geeignete Standorte identifizieren, um zukünftigen Herausforderungen besser begegnen zu können.
Diese Informationen sind für uns wichtig:
- Gemeinde
- Standort (möglichst: Flurnummer)
- Art (Apfel, Birne) und wenn bekannt Sorte des tragenden Baumes
- Tragen weitere Bäume auf der Fläche oder in der Umgebung?
- weitere Angaben zum Standort:
- Frost-geschützte Lage – oder aber freie Landschaft?
- Hanglage?
- Gibt es angrenzende Hecken oder Wälder?
Wenn Sie solche Bäume kennen, melden Sie diese bitte per Mail an:
streuobst-info@reg-ofr.bayern.de
Vielen Dank!
Ein Projekt für den Erhalt unserer Kulturlandschaft
Streuobstwiesen sind ein wichtiger Bestandteil der oberfränkischen Kulturlandlandschaft. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Auf den Streuobstwiesen in Bayern vermutet man noch etwa 2.000 Sorten von Äpfeln, Birnen, Kirschen und Pflaumen – darunter besonders robuste oder an das lokale Klima bestens angepasste Sorten.
Seit den 60er-Jahren sind über 70 Prozent der bayerischen Streuobstbestände verschwunden. Sie mussten für Baugebiete und Straßen weichen, sind mangels Nutzung und Pflege verbuscht oder wurden, zum Teil mit staatlicher Unterstützung, gerodet. Damit der einzigartige Lebensraum Streuobstwiese, das Kulturgut Streuobst und die Vielfalt an Arten und Sorten erhalten bleibt, bedarf es großer Anstrengungen.
Der Bayerische Streuobstpakt setzt sich für den Erhalt und die Pflege von Streuobstwiesen sowie für Neu- und Ersatzpflanzungen von Streuobstbäumen ein. Eine Kooperation zwischen dem Freistaat Bayern und acht Verbänden aus Landwirtschaft, Landschaftspflege, Naturschutz, Gartenbau und Obstverarbeitung soll den Erhalt, die Pflege und die Nutzung von Streuobstwiesen unterstützen.
Streuobst – was ist das?
Kennzeichnend für Streuobst ist die Doppelnutzung der Fläche: Zwischen starkwüchsigen Obstbäumen in relativ großen Abständen (im Mittel mindestens 10 Meter von Baum zu Baum) wird die Fläche als Mähwiese oder als Weide für Rinder, Schafe oder Pferde genutzt. Früher war – z.B. im westlichen Oberfranken – auch eine Ackernutzung unter Streuobstbäumen üblich. Heute werden solche "Baumfelder", auch als eine Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel, wieder erprobt. Die Bewirtschaftung mit Maschinen unter den Bäumen oder auch die Beweidung erfordern ausreichend hohe Kronenansätze von in der Regel mindestens 180 cm.
Der halb-offene Lebensraum Streuobst ist einer der Gründe für den hohen ökologischen Reichtum von Streuobstwiesen. Denn dieser Übergang zwischen Offenland und Wald, zwischen sonnigen und schattigen Bereichen ist heute selten und bietet vielen Tier- und Pflanzenarten ihre jeweilige Nische. Besonders wertvoll für die Natur ist ein altersgemischter Streuobstbestand: Spechte, Fledermäuse und Gartenschläfer nutzen die Höhlen in alten und sehr alten Bäumen. Manche Insekten sind auf stehendes Totholz angewiesen oder auf den Mulm in hohlen Kirschbäumen spezialisiert. Mittelalte Bäume bringen Blüten und Fruchtertrag und junge Bäume sichern den langfristigen Erhalt der Streuobstwiese.
Beweidung mit Schafen © LPV Weidenberg
Beratung & Förderung: Erhalt, Pflege und Anlage von Streuobstbeständen
Um das Kulturgut Streuobstwiese für die Zukunft zu sichern, unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz den Erhalt, die Pflege und Anlage von Streuobstbeständen. Die Umsetzung erfolgt über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR) und das Vertragsnaturschutzprogramm Bayern (VNP). Antragsteller können Kommunen, Naturparke, Landschaftspflegeverbände, eingetragene Naturschutzvereine sowie Eigentümer und Bewirtschafter von Streuobstwiesen sein.
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- Der Erhalt von Streuobstwiesen kann über das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) gefördert werden. Alle Unteren Naturschutzbehörden beraten Sie zum VNP. Für landwirtschaftliche Betriebe kann alternativ auch die Förderung über KULAP in Frage kommen – dazu berät Sie Ihr Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
- Die Pflege (Schnitt) von Streuobstbäumen in der Landschaft kann über die "Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie" gefördert werden. Auch die Pflege von jungen Streuobstbäumen ist förderfähig. Die Antragsstellung und Koordination erfolgt i.d.R. durch die lokalen Landschaftspflegeverbände (LPV). Die LPV beauftragen qualifizierte Obstbaumpfleger mit dem fachgerechten Schnitt der Streuobstbäume.
- Auch die Neu-Anlage von Streuobstwiesen in der Landschaft oder Ergänzungspflanzungen in bestehenden Streuobstwiesen können über die "Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie" gefördert werden. Gefördert wird die Pflanzung und Etablierung von hochstämmigen (Kronenansatz ab 180 cm) Obstbäumen, inklusive Wildobst. Auch hier ist Ihr jeweiliger Landschaftspflegeverband der erste Ansprechpartner.
- Keine Förderung über die Landschaftspflege und Naturpark-Richtlinie gibt es i.d.R. für die Pflanzung von Obstbäumen im Siedlungsbereich, z.B. im Hausgarten. Für die Pflanzung auf solchen Flächen kann aber das Programm "Streuobst für Alle" des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums interessant sein. Kommunen und Vereine können hier Anträge auf Förderung beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) stellen. Auskunft zu "Streuobst für Alle" können meist auch die Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege (beim Landratsamt) geben.
- In den Landkreisen Bamberg, Bayreuth, Forchheim und Lichtenfels gibt es außerdem eine Streuobstberaterin bzw. einen Streuobstberater bei der Unteren Naturschutzbehörde. Bei Fragen rund um die Pflanzung und Pflege von Streuobst, die Förderung von Streuobst, oder auch die Obst-Nutzung, können Sie sich an die Streuobstberatung wenden.
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- Die Förderung von Streuobstpflanzungen und -pflege kann ganzjährig beantragt werden.
- Förderfähige Vorhaben im Rahmen des Streuobstpakts Bayern sind die Etablierung von neuen oder die Ergänzung von bestehenden Streuobst-Flächen, die Pflege von Streuobstbäumen sowie mehrjährige komplexe Streuobst-Projekte.
- Es wird ein Fördersatz von 90 Prozent gewährt.
- Für eine Antragstellung muss die Bagatellgrenze von 5.000 Euro (förderfähige Gesamtkosten) erreicht werden.
Bei weiteren Fragen zur Förderung von Streuobst können Sie sich an den Streuobstkoordinator der Regierung von Oberfranken wenden.
Streuobstberatung in Oberfranken
Ansprechpartner/-in | E-Mail-Adresse | Telefon | |
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Landkreis Bamberg | Stefan Grundner | Stefan.Grundner@lra-ba.bayern.de |
0951/85-449 (Mo, Di, Do) |
Landkreis Bayreuth | Verena Weißenbacher | Verena.Weissenbacher@lra-bt.bayern.de |
0921/728-784 |
Landkreis Forchheim | Frauke Gabriel | Frauke.Gabriel@lra-fo.de |
09191/86-4219 |
Landkreis Lichtenfels | Bianca Faber | Bianca.Faber@landkreis-lichtenfels.de |
09571/18-3420 (Mo, Di, Fr) |