Rapsfeld mit Apfelbaum
© Dominik Frieling, Regierung von Oberfranken

Streuobstpakt Bayern - Es lebe die Vielfalt


Infobrief Nr. 3 (Ferbruar 2024)
Infobrief Nr. 4 (September 2024)


Icon AktuellesWir suchen Apfel- und Birnbäume, die 2024 Früchte tragen, oder getragen haben!   

Durch das warme Frühjahr und den Spätfrost ist ein Großteil der Blüten bei uns erfroren. Die Streuobstberatung Oberfranken möchte frosttolerante Sorten und geeignete Standorte identifizieren, um zukünftigen Herausforderungen besser begegnen zu können.


Diese Informationen sind für uns wichtig:

  • Gemeinde
  • Standort (möglichst: Flurnummer)
  • Art (Apfel, Birne) und wenn bekannt Sorte des tragenden Baumes
  • Tragen weitere Bäume auf der Fläche oder in der Umgebung?
  • weitere Angaben zum Standort:
  • Frost-geschützte Lage – oder aber freie Landschaft?
  • Hanglage?
  • Gibt es angrenzende Hecken oder Wälder?

Wenn Sie solche Bäume kennen, melden Sie diese bitte per Mail an:

Vielen Dank!

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung 51/2024 oder unserem Reel auf Instagram.


Streuobstwiesen sind ein wichtiger Bestandteil der oberfränkischen Kulturlandlandschaft. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Auf den Streuobstwiesen in Bayern vermutet man noch etwa 2.000 Sorten von Äpfeln, Birnen, Kirschen und Pflaumen – darunter besonders robuste oder an das lokale Klima bestens angepasste Sorten.

Seit den 60er-Jahren sind über 70 Prozent der bayerischen Streuobstbestände verschwunden. Sie mussten für Baugebiete und Straßen weichen, sind mangels Nutzung und Pflege verbuscht oder wurden, zum Teil mit staatlicher Unterstützung, gerodet. Damit der einzigartige Lebensraum Streuobstwiese, das Kulturgut Streuobst und die Vielfalt an Arten und Sorten erhalten bleibt, bedarf es großer Anstrengungen.

Der Bayerische Streuobstpakt setzt sich für den Erhalt und die Pflege von Streuobstwiesen sowie für Neu- und Ersatzpflanzungen von Streuobstbäumen ein. Eine Kooperation zwischen dem Freistaat Bayern und acht Verbänden aus Landwirtschaft, Landschaftspflege, Naturschutz, Gartenbau und Obstverarbeitung soll den Erhalt, die Pflege und die Nutzung von Streuobstwiesen unterstützen.

Mehr zum Thema Streuobstpakt Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus)
Der Bayerische Streuobstpakt (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)


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    Streuobstwiesen sind traditionelle Kulturlandschaften und bieten zahlreichen Pflanzen- und Tierarten einen Lebensraum.

Kennzeichnend für Streuobst ist die Doppelnutzung der Fläche: Zwischen starkwüchsigen Obstbäumen in relativ großen Abständen (im Mittel mindestens 10 Meter von Baum zu Baum) wird die Fläche als Mähwiese oder als Weide für Rinder, Schafe oder Pferde genutzt. Früher war – z.B. im westlichen Oberfranken – auch eine Ackernutzung unter Streuobstbäumen üblich. Heute werden solche "Baumfelder", auch als eine Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel, wieder erprobt. Die Bewirtschaftung mit Maschinen unter den Bäumen oder auch die Beweidung erfordern ausreichend hohe Kronenansätze von in der Regel mindestens 180 cm.

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Gartenschläfer  © Martin Grimm - stock.adobe.com

Der halb-offene Lebensraum Streuobst ist einer der Gründe für den hohen ökologischen Reichtum von Streuobstwiesen. Denn dieser Übergang zwischen Offenland und Wald, zwischen sonnigen und schattigen Bereichen ist heute selten und bietet vielen Tier- und Pflanzenarten ihre jeweilige Nische. Besonders wertvoll für die Natur ist ein altersgemischter Streuobstbestand: Spechte, Fledermäuse und Gartenschläfer nutzen die Höhlen in alten und sehr alten Bäumen. Manche Insekten sind auf stehendes Totholz angewiesen oder auf den Mulm in hohlen Kirschbäumen spezialisiert. Mittelalte Bäume bringen Blüten und Fruchtertrag und junge Bäume sichern den langfristigen Erhalt der Streuobstwiese.

Schafe auf Streuobstwiese

Beweidung mit Schafen  © LPV Weidenberg


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Streuobstwiese © Dominik Frieling, Regierung von Oberfranken

Um das Kulturgut Streuobstwiese für die Zukunft zu sichern, unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz den Erhalt, die Pflege und Anlage von Streuobstbeständen. Die Umsetzung erfolgt über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR) und das Vertragsnaturschutzprogramm Bayern (VNP). Antragsteller können Kommunen, Naturparke, Landschaftspflegeverbände, eingetragene Naturschutzvereine sowie Eigentümer und Bewirtschafter von Streuobstwiesen sein.


Mehr zur Förderung finden Sie unter Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR).
Bei weiteren Fragen zur Förderung von Streuobst können Sie sich an den der Regierung von Oberfranken wenden. 


  Ansprechpartner/-in E-Mail-Adresse Telefon
Landkreis Bamberg Stefan Grundner

0951/85-449 (Mo, Di, Do)

Landkreis Bayreuth Verena Weißenbacher

0921/728-784

Landkreis Forchheim Frauke Gabriel

09191/86-4219

Landkreis Lichtenfels Bianca Faber

09571/18-3420 (Mo, Di, Fr)