Invasive Arten
Im Vollzug der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung
invasiver gebietsfremder Arten (IAS-VO) müssen die Mitgliedstaaten nach Art. 19 der IAS-VO
innerhalb von 18 Monaten nach Aufnahme einer invasiven gebietsfremden Art in die nach Art. 4 IAS-VO von der Kommission erstellte Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste) über wirksame Managementmaßnahmen für diejenigen invasiven gebietsfremden Arten verfügen, die nach Feststellung der Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet weit verbreitet sind. Die jeweils geplanten Managementmaßnahmen für im Bundesgebiet weit verbreitete Arten müssen nach § 40f BNatSchG vorab öffentlich ausgelegt werden, so dass die Öffentlichkeit frühzeitig und in effektiver Weise die Möglichkeit erhält, sich an der Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung der Managementmaßnahmen zu beteiligen.
Die Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter werden zentral für alle Bundesländer online in einem Öffentlichkeitsbeteiligungsportal unter https://www.anhoerungsportal.de von Montag, den 09.10.2023 bis einschließlich Donnerstag, den 09.11.2023 öffentlich ausgelegt. Auf diesem Portal besteht auch die Möglichkeit, online Einwendungen oder Änderungswünsche bis einschließlich zum 11.12.2023 abzugeben. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit dem Öffentlichkeitsportal.
Schwarzer Zwergwels Management- und Maßnahmenblatt
Flieder-Knöterich Management- und Maßnahmenblatt