Die Europäische Wasserrahmenrichtline
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schafft einen Ordnungsrahmen für eine gemeinsame europäische Wasserpolitik. Ziel ist die Erreichung des guten Zustands aller Oberflächengewässer und des Grundwassers nach einheitlichen Kriterien in ganz Europa. Dabei wird nicht nur die Qualität des Wassers, sondern auch die Struktur und das Umfeld der Gewässer mit einbezogen.
Zahlreiche Inhalte der WRRL sind in Bayern bereits altbewährte Praxis. Daneben gibt es auch viele neue Methoden, wie z. B die Untersuchung und Bewertung der Gewässer mit Hilfe der Biokomponenten Fische, Kleinlebewesen, Algen und Wasserpflanzen. Neu ist vor allem auch das Denken und Planen in Flussgebieten. Bayern hat Anteile an den Flussgebieten Donau, Rhein, Elbe und Weser. Diese werden in Bayern in 10 Planungsräume unterteilt.
Bayernkarte mit den Planungsräumen
Oberfranken hat Anteil an vier Planungsräumen: Oberer Main, Regnitz, Saale-Eger und Naab-Regen. Neben ihrer Zuständigkeit in Oberfranken koordiniert die Regierung von Oberfranken die Aufgaben im Planungsraum Oberer Main (Beteiligung von 2 Regierungen und 3 Wasserwirtschaftsämtern) und im Planungsraum Saale-Eger (3 Regierungen und 4 Wasserwirtschaftsämtern). Darüber hat die Regierung von Oberfranken die Federführung in der Koordinierungsgruppe Bayern-Tschechien und arbeitet in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) für das Einzugsgebiet Saale-Eger mit.
Zentrale Elemente
Zentrale Elemente der Wasserrahmenrichtlinie sind
- die Durchführung der Bestandsaufnahme
- die Ermittlung des Zustands der Gewässer
- die Aufstellung der Maßnahmenprogramme und des Bewirtschaftungsplans
- die Beteiligung der Öffentlichkeit
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne vor (Zentrale Informationsplattform).
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme findet neben den angebotenen Veranstaltungen für Verbände, für Träger öffentlicher Belange und für Maßnahmenträger ein dreistufiges Anhörungsverfahren statt, an dem sich auch die breite Öffentlichkeit beteiligen kann.
Die Regierungen veröffentlichen in den Amtsblättern dazu den Beteiligungsinhalt, die Auslegungsfristen und Auslegungsort der Anhörungsdokumente.
Die formale Anhörung zur Umsetzung der WRRL der drei Bewirtschaftungszeiträume ist aktuell abgeschlossen.