Wildpark; Beantragung der Anerkennung
Ein Wildgehege darf nur dann die Bezeichnung „Wildpark“ führen, wenn es als Wildpark anerkannt wurde.
Wildgehege, in denen Schalenwild zu Jagdzwecken gehegt und durch Jagdhandlungen genutzt wird, können durch die höhere Jagdbehörde als Wildpark anerkannt werden.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 10 - Staatsrecht, Sicherheit und Ordnung
Ansprechpartner
Wich, Thomas - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)921 604-1331
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail thomas.wich@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Der formlose Antrag ist bei der höheren Jagdbehörde einzureichen.
- Genehmigung des Wildgeheges
Vorlage der Genehmigung nach Art. 23 Abs. 2 Satz 1; Abs. 3 BayJG bzw. Nachweis der Fiktion nach Art. 23 Abs. 5 Bayerisches Jagdgesetz
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
30 bis 600 EUR