Eisenbahn
Aktuelles
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 6. Dezember 2018 (Planungsbeschleunigungsgesetz I) wurde die Zuständigkeit für die Durchführung von Anhörungsverfahren im Rahmen von eisenbahnrechtlichen Planfeststellungen von den Anhörungsbehörden der Länder zum 6. Dezember 2020 auf das Eisenbahn-Bundesamt verlagert.
Wenn der Plan vor dem 6. Dezember 2020 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht wurde, ist die Regierung die Anhörungsbehörde, ansonsten das Eisenbahn-Bundesamt.
Planfeststellungsverfahren bei der Regierung von Oberfranken
Die Regierung führt das Anhörungsverfahren im Rahmen eines durch das Eisenbahn-Bundesamt durchzuführenden eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 18a AEG i.V.m. § 73 VwVfG durch.