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Aktuelles

Icon AktuellesMit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 6. Dezember 2018 (Planungsbeschleunigungsgesetz I) wurde die Zuständigkeit für die Durchführung von Anhörungsverfahren im Rahmen von eisenbahnrechtlichen Planfeststellungen von den Anhörungsbehörden der Länder zum 6. Dezember 2020 auf das Eisenbahn-Bundesamt verlagert.

Wenn der Plan vor dem 6. Dezember 2020 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht wurde, ist die Regierung die Anhörungsbehörde, ansonsten das Eisenbahn-Bundesamt.

Weiterführende Informationen zu eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren finden Sie auf der Seite Eisenbahn des Bundes; Durchführung von Anhörungsverfahren für Baumaßnahmen

Planfeststellungsverfahren bei der Regierung von Oberfranken

Die Regierung führt das Anhörungsverfahren im Rahmen eines durch das Eisenbahn-Bundesamt durchzuführenden eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 18a AEG i.V.m. § 73 VwVfG durch.

Aktuelle Verfahren

Abgeschlossene Verfahren