Tagebau
© Martin Füßl, Regierung von Oberfranken

Wirtschaft, Landesentwicklung, Heimat und Verkehr

Das Planfeststellungsverfahren ist ein antragsgebundenes, besonders förmlich ausgestaltetes Verwaltungsverfahren, das die Genehmigung bestimmter – in der Regel raumbedeutsamer und im öffentlichen Interesse liegender – Vorhaben zum Gegenstand hat.

Ein Planfeststellungsverfahren ist regelmäßig dann durchzuführen, wenn durch ein konkretes raumbezogenes Vorhaben eine Fülle von öffentlichen und privaten Belangen berührt wird, die sinnvollerweise nur durch ein einziges, bei einer Behörde (Planfeststellungsbehörde) durchgeführtes Verwaltungsverfahren bewältigt werden kann. Im Falle einer positiven Entscheidung endet das Planfeststellungsverfahren mit einer einzigen Gestattung, dem Planfeststellungsbeschluss. Entsprechend dem Umfang und Prüfungsgegenstand des Planfeststellungsverfahrens hat der Planfeststellungsbeschluss eine umfassende Regelung aller öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens, den öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern und den durch das Vorhaben Betroffenen zum Ziel und Gegenstand. Insoweit werden – mit Ausnahme der Baugenehmigung für Hochbauten – alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zusammen mit dem Planfeststellungsbeschluss erteilt. Man spricht deshalb von einer Konzentrationswirkung des Planfeststellungsverfahrens.

Aktuell laufende Verfahren

Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse