Raumverträglichkeitsprüfung

Zum Aufgabenbereich der Regierung als höherer Landesplanungsbehörde zählt die Durchführung von Raumverträglichkeitsprüfungen (RVP) für Vorhaben mit erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit.

Die Raumverträglichkeitsprüfung ist ein Instrument der helfenden Planung. Sie setzt sich in einem frühen Stadium mit Projekten auseinander, deren Auswirkungen über die Standortgemeinde hinausreichen und somit für die Entwicklung eines größeren Raumes von Bedeutung sind. Gegenstand einer Raumverträglichkeitsprüfung können beispielsweise Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren), Vorhaben zum großflächigen Abbau von Bodenschätzen oder Infrastrukturprojekte (Straßen, Strom-und Gasleitungen usw.) sein.

Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung werden diese Projekte unter überörtlichen Gesichtspunkten auf ihre Raumverträglichkeit überprüft. Hierbei werden die Auswirkungen des Vorhabens auf alle raumrelevanten Aspekte wie beispielsweise Natur und Landschaft, Wirtschaft, Siedlungsentwicklung, Verkehr oder Immissionsschutz untersucht. Diese werden insbesondere nach dem Maßstab des Landesentwicklungsprogramms und des jeweiligen Regionalplans bewertet und es findet eine Abstimmung des Vorhabens mit anderen raumbedeutsamen Vorhaben statt. Die Raumverträglichkeitsprüfung endet mit der sogenannten landesplanerischen Beurteilung. Hierin wird festgestellt, ob die Planung mit ihren Auswirkungen den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und somit raumverträglich ist oder nicht bzw. mit welchen Maßgaben die Planung raumverträglich gestaltet werden kann.

In der Raumverträglichkeitsprüfung werden die von dem Vorhaben Betroffenen wie Kommunen Fachbehörden, Verbände und die Öffentlichkeit beteiligt. Die Raumverträglichkeitsprüfung entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen, das Ergebnis ist jedoch als Erfordernis der Raumordnung im nachfolgenden Bauleitplan- oder Zulassungsverfahren zu berücksichtigen.

Die frühzeitige Befassung mit einem Projekt im Rahmen einer Raumverträglichkeitsprüfung hilft Konflikte rechtzeitig zu erkennen und Fehlplanungen zu vermeiden.

Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung

Eine beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung kann durchgeführt werden, wenn bereits ein Bauleitplan- oder Zulassungsverfahren für das Vorhaben eingeleitet ist. Die Beteiligung der betroffenen Stellen und die Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgen durch Heranziehung von für die Raumverträglichkeitsprüfung erheblichen Stellungnahmen und Äußerungen der Öffentlichkeit, die in dem Bauleitplan- oder Zulassungsverfahren abgegeben wurden.