Pharmazie

Privateinfuhr von Arzneimitteln aus dem Ausland


Aktuelles

Icon AktuellesRichtlinie über gefälschte Arzneimittel

Umsetzung der Vorschriften über die Sicherheitsmerkmale gemäß der Richtlinie 2011/62/EU über gefälschte Arzneimittel (Stand: Oktober 2018)

Medizinprodukte – Information

Aufgaben für die Wirtschaftsakteure nach den neuen Verordnungen zu Medizinprodukten (MDR) und In-Vitro-Diagnostika (IVDR)


Zuständigkeiten

Seit 1. Oktober 2013 gelten in Bayern folgende Zuständigkeiten:

Für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln und nichtaktiven Medizinprodukten in den Regierungsbezirken Oberpfalz sowie Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken ist ausschließlich die

Regierung von Oberfranken

zuständig.

Für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln und nichtaktiven Medizinprodukten in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberbayern und Schwaben ist ausschließlich die

Regierung von Oberbayern

zuständig.

Für die Marktüberwachung aktiver Medizinprodukte ist das

Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz

zuständig.