Pharmazie
Privateinfuhr von Arzneimitteln aus dem Ausland
Aktuelles
Richtlinie über gefälschte Arzneimittel
Umsetzung der Vorschriften über die Sicherheitsmerkmale gemäß der Richtlinie 2011/62/EU über gefälschte Arzneimittel (Stand: Oktober 2018)
Medizinprodukte – Information
Aufgaben für die Wirtschaftsakteure nach den neuen Verordnungen zu Medizinprodukten (MDR) und In-Vitro-Diagnostika (IVDR)
Zuständigkeiten
Seit 1. Oktober 2013 gelten in Bayern folgende Zuständigkeiten:
Für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln und nichtaktiven Medizinprodukten in den Regierungsbezirken Oberpfalz sowie Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken ist ausschließlich die
zuständig.
Für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln und nichtaktiven Medizinprodukten in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberbayern und Schwaben ist ausschließlich die
zuständig.
Für die Marktüberwachung aktiver Medizinprodukte ist das
Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz
zuständig.