Vertrauensperson für Schwerbehinderte (Schwerbehindertenvertretung)
Die Vertrauensperson für Schwerbehinderte fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Aufgaben der Vertrauensperson
Die Vertrauensperson erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie darüber wacht,
- dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge etc. durchgeführt und auch die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden,
- Maßnahmen getroffen werden, auch präventiv, die der schwerbehinderten Person dienen,
- Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegennimmt und durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf die Erledigung hinwirkt.
- Die Vertrauensperson ist natürlich auch beteiligt, wenn sich ein schwerbehinderter Mensch bei der Regierung von Oberfranken bewirbt. Eine Einstellung oder auch Ablehnung darf nur in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung vollzogen werden.
Hauptschwerbehindertenvertretung
Peter Stollberg ist bereits in der dritten Amtszeit Mitglied der Hauptschwerbehindertenvertretung im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich über Polizei, Regierungen, Feuerwehrschulen, Landesanwaltschaft, Verwaltung der Verwaltungsgerichte bis hin zu den Landratsämtern und der Bayerischen Versorgungskammer.
Im Fokus der Arbeit stehen die im Bereich des StMI für Bayern anfallenden Aufgaben und Problemstellungen. Einen Schwerpunkt bildet hier der Polizeibereich mit den vielen Arbeits- und Projektgruppen, aber auch die Flüchtlingsproblematik auf allen Ebenen. Überall dort, wo es keine eigene Vertrauensperson gibt, müssen die Aufgaben der örtlichen Vertrauensperson mit übernommen werden. Die Zielvorgabe der Bayerischen Staatsregierung, Bayern bis 2023 barrierefrei zu gestalten, wird in den Bauprojekten, aber auch in den EDV-Anwendungen eng begleitet. Die eigene Zielvorgabe der Hauptschwerbehindertenvertretung, die Änderung des IX. Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) mit voranzutreiben, um vor allem die Rechte der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten zu stärken, wurde in Bayern mit dem Inkrafttreten der Bayerischen Inklusionsrichtlinien – BayInklR zum 1. Juni 2019 umgesetzt.