Planfeststellungen
Was ist ein Planfeststellungsverfahren?
Planfeststellungsverfahren sind besondere förmliche Genehmigungsverfahren, in denen über die Zulässigkeit eines geplanten Bauvorhabens (z.B. Straßen- oder Bahnbauvorhaben) unter Abwägung der im Einzelfall betroffenen privaten und öffentlichen Belange sowie unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen entschieden wird.
Ein Planfeststellungsverfahren ist regelmäßig dann durchzuführen, wenn durch ein konkretes raumbezogenes Vorhaben eine Fülle von öffentlichen und privaten Belangen berührt wird, die sinnvollerweise nur durch ein einziges, bei einer Behörde (Planfeststellungsbehörde) durchgeführtes Verwaltungsverfahren bewältigt werden kann. Im Falle einer positiven Entscheidung endet das Planfeststellungsverfahren mit einer einzigen Gestattung, dem Planfeststellungsbeschluss. Entsprechend dem Umfang und Prüfungsgegenstand des Planfeststellungsverfahrens hat der Planfeststellungsbeschluss eine umfassende Regelung aller öffentlichrechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens, den öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern und den durch das Vorhaben Betroffenen zum Gegenstand.
Planfeststellungen nach Bereichen
Wirtschaft, Landesentwicklung, Heimat und Verkehr
Planung und Bau
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Weitere Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Raumordnungsverfahren
Immissionsschutz
Luftreinhaltepläne
Lärmschutz