Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Aufgabe der Landes- und Regionalplanung ist es, mit ihren Instrumenten die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum möglichst optimal zu koordinieren und den Freistaat Bayern sowie dessen Teilräume – unter Berücksichtigung der Interessen nachfolgender Generationen – bestmöglich weiterzuentwickeln.
Auf Ebene der Regierungsbezirke werden die Aufgaben der Landesplanung von den Regierungen als Höhere Landesplanungsbehörden wahrgenommen.
Zu den Kernaufgaben des Sachgebiets 24 gehören die landesplanerische Überprüfung von Vorhaben mit erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit in Form von (ggf. vereinfachten) Raumordnungsverfahren und die Abgabe von Stellungnahmen zu kommunalen Bauleitplanungen, Fachplanungen und Genehmigungsverfahren als Träger öffentlicher Belange. Außerdem koordiniert und berät das Sachgebiet bezüglich Maßnahmen zur Reduzierung der Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke im Rahmen der Flächensparoffensive Bayern. Zudem hat das Sachgebiet 24 die Rechts- und Fachaufsicht über die Regionalen Planungsverbände Oberfranken-West und Oberfranken-Ost und unterstützt diese bei der Ausarbeitung der Regionalpläne durch jeweils einen Regionsbeauftragten.
Neben der Führung eines Rauminformationssystems werden auch fortlaufend Raumbeobachtungen durchgeführt.
Weiterhin wirkt das Sachgebiets 24 – Raumordnung, Landes- und Regionalplanung bei der Strukturentwicklung Oberfrankens mit, insbesondere werden Regionalmanagement- und Regionalmarketing-Projekte sowie Entwicklungskonzepte und Heimatprojekte (auch grenzüberschreitend) gefördert und fachlich begleitet.