Digitalisierung
Die Digitalisierung hat starken Einfluss auf Gesellschaft, Politik und Wirtschaft und ist zugleich Innovationsmotor der Zukunft. Digitalisierung eröffnet den Unternehmen und den Bürgern ungeahnte Möglichkeiten. Es ist wichtig, die enormen Chancen der Digitalisierung zu ergreifen. Der Freistaat Bayern unterstützt deshalb mit unterschiedlichen Förderprogrammen konkrete Projekte von Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen. Ziel ist es, Arbeitsplätze und nachhaltigen Wohlstand für Oberfranken zu sichern und die Weichen für die digitale Zukunft zu stellen.
Förderprogramme
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Förderprogramme
Förderprogramm bayerische Gigabitrichtlinie ab 2020
Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser
Erfolgreicher Breitbandausbau in OberfrankenMit der bayerischen Breitbandrichtlinie förderte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat von 2014 – 2020 den Breitbandausbau in Bayern. Die Regierung von Oberfranken ist für den Fördervollzug in Oberfranken zuständig.
Nach Ende der Antragsfrist zum 31. Dezember 2020 hat die Regierung von Oberfranken nun eine Abschlussbilanz gezogen:
In Oberfranken haben sich von 2014 bis 20 20 alle 214 Kommunen an dem Förderverfahren nach der bayerischen Breitbandrichtlinie beteiligt und ihre Orte in Bezug auf die Breitbandverfügbarkeit untersucht. Infolgedessen haben insgesamt 197 Kommunen bei der Regierung von Oberfranken Förderungen nach der bayerischen Breitbandrichtlinie beantragt. Zu diesen Anträgen wurden 158 Millionen Euro an Fördergeldern bewilligt. Von den 17 Kommunen ohne Förderantrag ist die Hälfte schon flächendeckend mit über 30 Mbit/s versorgt gewesen, für die übrigen Ortschaften konnten eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen von Netzanbietern erreicht werden. Neben den staatlichen Fördergeldern haben auch die oberfränkischen Kommunen mehr als 32 Millionen Euro an Eigenmitteln in den Breitbandausbau investiert.
Nach Abschluss aller Baumaßnahmen im Rahmen der Breitbandförderung in zwei bis drei Jahren werden in Oberfraken somit ca. 520.000 Haushalte und damit mehr als 99 Prozent über schnelles Internet mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s verfügen. Mit den bewilligten Fördergeldern sind bis jetzt 6.300 Kilometer Glasfaserkabel verlegt worden – teilweise direkt in die Häuser oder bis an Grundstücksgrenzen (FTTH/FTTB), teilweise bis zu vorhandenen Verzweigungspunkten (FTTC). Von den Kabelverzweigern kommt das schnelle Internet dann über die vorhandnen Kupferleitungen in den Häusern an. So profitieren die Bürgerinnen und Bürger in Oberfranken heute von Banbreiten von mindestens 30Mbit/s (FTTC) bis zu 1Gbit/s (FTTH).
Trotz Auslaufens der bayerischen Breitbandrichtlinie haben oberfränkische Kommunen weiterhin die Möglichkeit, den Breitbandausbau voranzutreiben. Hierzu können sie seit März 2020 die neue Gigabitrichtlinie des bayerischen Finanz-und Heimatministeriums in Anspruch nehmen. Wie gewohnt beraten hierzu die örtlich zuständigen Breitbandmanager in den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Anträge hierfür sind bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
Weiterführende Informationen
Die Bayerische Breitbandrichtlinie (BbR) im Überblick
Publikationen
Abschlussbilanz Bayerische Breitbandrichtlinie (2021; Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat)
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Seit 18. Oktober 2016 unterstützt das neue Förderprogramm DIGITALBONUS kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Investitionen in digitale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie in die IT-Sicherheit. Das von der damaligen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner initiierte Förderprogramm ist bundesweit einzigartig und ermöglicht Bayern eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung der mittelständischen Wirtschaft.
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 250 Mitarbeitern stellt die Bayerische Staatsregierung in den nächsten vier Jahren durch den DIGITALBONUS rund 80 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Antragsformular sowie weitere Hinweise zum Förderprogramm "Digitalbonus" finden Sie auf der Seite Digitalbonus Bayern; Beantragung einer Förderung
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Digitale Klassenzimmer für Bayerns Schulen
Die Gestaltung des digitalen Wandels an den Schulen ist eine der großen Zukunftsaufgaben in der Bildungspolitik. Eine Herausforderung besteht dabei darin, eine zeitgemäße und pädagogisch sinnvolle IT-Ausstattung an allen Schulen bereitzustellen.
Zusammen stellen Bund und Freistaat Bayern über fünf Jahre hinweg eine "Digitalisierungsmilliarde" für die Infrastrukturförderung an Bayerns Schulen bereit und verschaffen den Sachaufwandsträgern so ein hohes Maß an Planungssicherheit. Alle Anstrengungen sind darauf gerichtet, jeder Schülerin und jedem Schüler in Bayern gerecht zu werden. Daher stehen bei der Planung der IT-Ausstattung und dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht immer pädagogische und didaktische Ziele im Zentrum.
Zum Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur stellt der Bund dem Freistaat im Rahmen des DigitalPakts Schule 778 Millionen Euro zur Verfügung. Die entsprechende bayerische Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)" trat am 31. Juli 2019 in Kraft und wurde im BayMBl. 2019 Nr. 307 am 14.08 2019 veröffentlicht.
Das Antragsformular sowie weitere Hinweise zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite DigitalPakt Schule; Beantragung einer Förderung für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
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Um ein nachhaltiges und hohes IT-Sicherheitsniveau in der gesamten bayerischen Verwaltung zu erreichen, fördert der Freistaat Bayern im Rahmen der Initiative Cybersicherheit nach Maßgabe der Förderrichtlinie und im Rahmen der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) bei den kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Regierung von Oberfranken ist bayernweit zuständige Bewilligungsbehörde.
Das Antragsformular sowie weitere Hinweise zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite Informationssicherheits-Managementsystem; Beantragung einer Förderung
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Mit der Förderrichtlinie "Heimat Digital" werden Landkreise, kreisfreie Städte, Stiftungen und Vereine bei der Vorbereitung, Konzeptionierung und Umsetzung digitaler Heimatprojekte unterstützt. Gefördert werden können Projekte mit digitalem Schwerpunkt, die einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns leisten.
Das Antragsformular sowie weitere Hinweise zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite Heimatprojekte; Beantragung einer Förderung
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Im digitalen Zeitalter sind Mobilfunkversorgung und mobile Anwendungen für Wirtschaft und Bürger ein wichtiges Anliegen. Mit dem Förderprogramm Mobilfunk unterstützt der Freistaat Bayern Gemeinden und Netzbetreiber beim sukzessiven Ausbau des Mobilfunknetzes in Regionen, in denen bisher keine Versorgung mit Sprachmobilfunk besteht. Die Mobilfunkförderung ist ein wichtiger Baustein der Initiative BAYERN DIGITAL.
Gemeinden, die von Sprachmobilfunklücken betroffen sind, werden aufgefordert, ihr Interesse an einer Förderung gegenüber dem Mobilfunkzentrum anzumelden.
Das Förderprogramm läuft bis Ende 2022. Förderanträge können bis spätestens 30. Juni 2022 gestellt werden.
Informationsveranstaltung zum Bayerischen Mobilfunkförderprogramm mit Staatssekretär Weigert an der Regierung von Oberfranken
Presseinformation der Regierung der Oberpfalz vom 07. Februar 2019
Das Ziel ist klar: Die Mobilfunkversorgung im Freistaat soll besser werden. Doch noch gibt es sogenannte weiße Flecken in Bayern – also, Gemeinden, bei denen Teile des Gemeindegebiets über keine Mobilfunkversorgung verfügen. Seit Dezember 2018 ist für solche Fälle die Mobilfunkrichtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Freistaat Bayern in Kraft gesetzt.
Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe zur Information über das Bayerische Mobilfunkförderprogramm lud das an der Regierung der Oberpfalz angesiedelte und bayernweit zuständige Bayerische Mobilfunkzentrum Vertreter aller 84 förderfähigen oberfränkischen Gemeinden und der zugehörigen Landkreise zu einer Informationsveranstaltung nach Bayreuth.
Neben dem Bayerischen Staatssekretär für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Roland Weigert, nahmen an der Veranstaltung insbesondere auch 25 Bürgermeister sowie Vertreter von Mobilfunkunternehmen und kommunalen Spitzenverbänden teil.
In Ihrer Begrüßung zeigte sich die Regierungspräsidentin von Oberfranken, Heidrun Piwernetz, zuversichtlich, dass das das neue Mobilfunkförderprogramm des Freistaats bei den oberfränkischen Kommunen Anklang finden werde. Das Programm werde Oberfranken noch ein Stück zukunftsfähiger machen. Gerade für einen eher ländlich strukturierten Raum sei eine funktionierende digitale Kommunikationsinfrastruktur unerlässlich.
Bayerns Wirtschaftsstaatsekretär Roland Weigert: "Unser Mobilfunkförderprogramm ist sehr gut angelaufen. Wir hoffen, dass möglichst viele Kommunen den weißen Flecken den Kampf ansagen. Dabei werden sie von unserem Mobilfunkzentrum in Regensburg bestmöglich unterstützt. Das Zentrum ist nicht nur Anlaufstelle, sondern übernimmt wichtige Verfahrensschritte direkt, so zum Beispiel die Markterkundung. Darüber hinaus setzen wir auch auf freiwillige Leistungen der Mobilfunknetzbetreiber. Bei der Mobilfunkversorgung in einem Flächenland wie Bayern müssen alle an einem Strang ziehen."
Grundlage für die Förderfähigkeit bildet die Karte zur Sprach-Mobilfunkversorgung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Gemeinden, die auf dieser Basis Mobilfunklücken aufweisen, können vom Bayerischen Mobilfunkförderprogramm profitieren.
Weiße Flecken bestehen derzeit in 84 oberfränkischen Gemeinden. Einige Gemeinden seien bereits den ersten Schritt gegangen, betonte der Leiter des Bayerischen Mobilfunkzentrums, Bernhard Eder. So hätten derzeit 36 Gemeinden im Regierungsbezirk ihr Interesse an einer Mobilfunkförderung gegenüber dem Mobilfunkzentrum bekundet. Für 28 Kommunen sei bereits ein Markterkundungsverfahren durch das Mobilfunkzentrum eingeleitet, in dessen Rahmen bei den Mobilfunkbetreibern verbindlich abgefragt wird, ob ein eigenwirtschaftlicher Ausbau des Mobilfunknetzes und damit eine Schließung des Funklochs innerhalb der kommenden drei Jahre vorgesehen ist. Eder erläuterte den Gemeindevertretern zudem die geltenden Rahmenbedingungen für das neue Mobilfunkförderprogramm und informierte darüber, welche Möglichkeiten sich für Gemeinden bieten und wie der Weg zur Förderung der Beseitigung von Mobilfunklöchern aussehen kann. Gefördert werden können so z.B. nicht nur Gemeinden und deren Zusammenschlüsse bei der Errichtung eines Masten, sondern auch Mobilfunkunternehmen, die bestehende staatliche BOS-Masten für die Mobilfunkmitnutzung ertüchtigen. Die Fördersätze belaufen sich dabei grundsätzlich auf bis zu 80 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf bis zu 90 Prozent, das entspricht einem Zuschuss von bis zu 500.000 Euro für Gemeinden bzw. 550.000 Euro pro Gemeinde bei interkommunaler Zusammenarbeit.
Mehr Infos zum Bayerischen Mobilfunkzentrum und dem Mobilfunkförderprogramm: www.mobilfunk.bayern
Pressestelle der Regierung der Oberpfalz
Briefanschrift: 93039 Regensburg, Dienstgebäude: Emmeramsplatz 8
Pressesprecher: Markus Roth (Tel.: 0941/5680-1105 oder -1195)
Vertreterin: Kathrin Kammermeier (Tel.: 0941/5680-1152)
PC-Fax: 0941/5680-1106
presse@reg-opf.bayern.de / Internet: www.regierung.oberpfalz.bayern.de
Für das Förderprogramm ist bayernweit die Regierung der Oberpfalz zuständig.
Kontaktdaten der Ansprechpartner und weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie bei der Regierung der Oberpfalz – "Bayerisches Mobilfunkzentrum"