Organisation im Bereich Gesundheit
Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Gesundheitsförderung und Prävention
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Bayern besteht im Wesentlichen aus dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), den Regierungen, Landratsämtern (mit dem staatlichen Gesundheitsamt) und einigen kreisfreien Städten mit einem eigenen kommunalen Gesundheitsamt (München, Nürnberg, Augsburg, Ingolstadt und Memmingen) sowie den gerichtsärztlichen Dienststellen.
Die gerichtsärztlichen Dienste bei den Oberlandesgerichten Bamberg, München und Nürnberg sind sachverständige Behörden für die Gerichte und Staatsanwaltschaften der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Bayern.
Die Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst sind vorwiegend bei den Landratsämtern (Gesundheitsverwaltung) beschäftigt. Das Aufgabenspektrum an den Landratsämtern umfasst die Gebiete Medizinalaufsicht, Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung und Prävention, Schul- und Jugendmedizin, Infektionshygiene, Impfwesen, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene und -medizin sowie medizinische Begutachtung.