Immissionsschutz

Industrieanlagen

Die Errichtung und der Betrieb sowie die wesentliche Änderung bestimmter Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die betreffenden Arten von Anlagen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt.

Aktuell laufende Verfahren

Derzeit werden in Oberfranken keine Verfahren zur Ausweisung von genehmigungsbedürftigen Anlagen durchgeführt.


Industrieemissions-Richtlinie

Informationen zur Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen, die der Industrie-Emissionsrichtlinie unterliegen, finden Sie auf der Seite Industrieemissions-Richtlinie

Aktuell laufende Verfahren

Derzeit führt die Regierung von Oberfranken keine Verfahren zur Genehmigung von Anlagen, die der Industrie-Emissionsrichtlinie unterliegen, durch.