Immissionsschutz
Industrieanlagen
Die Errichtung und der Betrieb sowie die wesentliche Änderung bestimmter Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die betreffenden Arten von Anlagen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt.
Aktuell laufende Verfahren
Derzeit werden in Oberfranken keine Verfahren zur Ausweisung von genehmigungsbedürftigen Anlagen durchgeführt.
Industrieemissions-Richtlinie
Aktuell laufende Verfahren
Derzeit führt die Regierung von Oberfranken keine Verfahren zur Genehmigung von Anlagen, die der Industrie-Emissionsrichtlinie unterliegen, durch.