Planfeststellung für das Vorhaben Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE 8.1) ABS Nürnberg - Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Bamberg (PFA 22)
- Planfeststellungsverfahren 1994
- 1. Planänderungsverfahren 1996
- 2. Planänderungsverfahren 1998
- 3. Planänderungsverfahren 2021
- 3. Planänderungsverfahren 2023
Gegenstand des Verfahrens
Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit - Schiene Nr. 8 - umfasst den Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Ebensfeld und Erfurt sowie den Ausbau der bestehenden Strecke Nürnberg - Ebensfeld um zwei zusätzliche Gleise.
Der Planfeststellungsabschnitt 22 (Bamberg) bildet den Lückenschluss zwischen den nördlichen und südlichen Ausbauabschnitten des Projektes
VDE 8.1.
Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Strecke zwischen Strullendorf und Hallstadt ist bereits im Jahr 1994 eingeleitet worden. Ein Planfeststellungsbeschluss für den Streckenausbau im Planfeststellungsabschnitt 22 wurde bisher nicht erlassen.
In den Jahren 1996 und 1998 wurde die Planfeststellung mit dem 1. und 2. Planänderungsverfahren fortgesetzt. Inhalt dieser Verfahren waren die im Zuge der Erörterungsverfahren entstandenen Änderungsbedarfe. Für beide Planänderungsverfahren wurde kein Planfeststellungs-
beschluss erlassen.
Für zwischenzeitlich in diesem Abschnitt realisierte Einzelmaßnahmen wurde das Baurecht auf Grundlage gesonderter Verfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) geschaffen.
Mit dem 3. Planänderungsverfahren wurde die Planfeststellung seit Januar 2021 weitergeführt. Gegenstand der 3. Planänderung sind im Wesentlichen der ebenerdige viergleisige Ausbau durch die Stadt Bamberg. Um die Richtungsverkehre zu entflechten und effektiv zu gestalten, wurde der Spurplan angepasst. Durch die neue Spurplananpassung sind Geschwindigkeiten für die Schnellfahrgleise bis zu 230 km/h möglich. Ferner wurden wesentliche Änderungen berücksichtigt, wie die Reduzierung der Gleisabstände im Bereich des Hauptsmoorwaldes, ein neuer Haltepunkt Bamberg Süd, die Verlegung der Ladestraße zur Abstellanlage Nordost, die Verlegung der bestehenden Abstellanlagen des Schienenpersonenverkehrs zu der Abstellanlage Nordost sowie der Entfall der bisher geplanten vier Abstellgleise im Gleisdreieck, die Verlängerung der Gütergleise auf bis zu 740 m Nutzlänge, die Verlegung der Lokabstellgleise, die Verlegung des Bahnsteigs am heutigen Gleis 1, die veränderte Lage und Ausgestaltung des Verbindungsgleises als Kreuzungsbauwerk am Bahnhofsnordkopf, der Neubau des Hafengleises mit Elektrifizierung, die Verschiebung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Nürnberger Straße / Geisfelder Straße in den Kreuzungsbereich Hedwigstraße / Theresienstraße sowie die Anpassung der Gleisentwässerung mit Versickerung über belebte Bodenzone in Versickerbecken und Seitengräben außerhalb des Wasserschutzgebietes.
Nach der Durchführung des Erörterungstermins zur 3. Planänderung im Juli 2022 erfolgten im Rahmen des nachfolgenden 3. Planänderungsverfahrens in Gestalt der 1. Änderung nach Erörterung im Jahr 2023 dann Anpassungen der Planung aufgrund der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie technischer, gesetzlicher, wirtschaftlicher und räumlicher Änderungen im PFA 22. Die Unterlagen zur 3. Planänderung - 1. Änderung nach Erörterung wurden vom 11.09.2023 bis zum 10.10.2023 ausgelegt und darüber hinaus im Internet zur Einsichtnahme veröffentlicht.
Nach Abschluss der erfolgten Offenlage der Planunterlagen zur 3. Planänderung – 1. Änderung nach Erörterung wurden bei den ausgelegten und im Internet veröffentlichten Unterlagen jedoch vereinzelt Unstimmigkeiten festgestellt, die im Wesentlichen fehlerhafte bzw. nicht eindeutige Kennzeichnungen der ausgelegten Planunterlagen betrafen.
Die zur Beseitigung dieser Unstimmigkeiten korrigierten Planunterlagen der 3. Planänderung – 1. Änderung nach Erörterung werden nun in teilweise geänderter Fassung nochmals ausgelegt. Die ausgelegten Planunterlagen beinhalten neben der Beseitigung der Unstimmigkeiten auch einzelne technische Planänderungen, die aus berechtigten Forderungen und Einwendungen zur 3. Planänderung - 1. Änderung nach Erörterung aus geänderten rechtlichen Vorgaben und der Berücksichtigung städtebaulicher Planungen resultieren. Einzelheiten sind aus den geänderten Planunterlagen ersichtlich.
(Stand: 7. Oktober 2024)