Rückkehrberatung; Inanspruchnahme
Rückkehrberatung steht allen Zuwanderinnen und Zuwanderern aus dem Ausland nach Bayern offen.
Durch die staatliche Förderung von Rückkehr und Reintegration solle der Einzelne motiviert werden, diesen Entschluss freiwillig und nach möglichst kurzem Aufenthalt in Deutschland zu treffen. Unterstützende Leistungen erleichtern es, im Heimatland dauerhaft wieder Fuß zu fassen.
Deshalb wurde auf Anregung der bayerischen Staatsregierung die Zentrale Rückkehrberatung im Jahr 2003 gegründet und seither kontinuierlich ausgebaut. Erfolgte die Rückkehrberatung zunächst hauptsächlich durch die in den Zentralen Rückkehrberatungsstellen tätigen Wohlfahrtsverbände und durch Coming Home der Landeshauptstadt München, wurden mit der Einrichtung Zentraler Ausländerbehörden in jedem Regierungsbezirk im Jahr 2015 auch staatliche Stellen für die Rückkehrberatung zuständig.
Bayern verfügt seitdem über ein flächendeckendes Netz von insgesamt elf Rückkehrberatungsstellen. Der/die Ausländer/-in soll in die Lage versetzt werden, aufgrund fundierter Informationen eine eigenständige Entscheidung zu treffen. Rückkehr- und Reintegrationsmittel können nur erfolgreich eingesetzt werden, wenn diese Personen in Deutschland und im Herkunftsland Hilfen nach ihren persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten erhalten (Fortbildung, finanzielle und/oder materielle Hilfen, Vermittlung von Kontakten). Diese Hilfen können nur Stellen anbieten, die auf Rückkehrberatung spezialisiert sind, wie dies bei den Zentralen Ausländerbehörden und den Zentralen Rückkehrberatungsstellen der Fall ist.
Es werden sowohl Asylsuchende im laufenden Asylverfahren, als auch abgelehnte und anerkannte ehemalige Asylbewerber beraten. Den Betroffenen steht es frei, an welche der im jeweiligen Regierungsbezirk tätigen Beratungsstelle sie sich wenden.
Rückkehrberatung steht insbesondere folgenden Personengruppen offen:
- Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Asylberechtigten und Flüchtlingen mit Abschiebeschutz nach §§ 60 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
- Kontingentflüchtlingen
- (Spät-)Aussiedlern
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 11 - Zentrale Ausländerbehörde
Ansprechpartner
Dienststelle Bamberg
Für Asylbewerber in der AEO und in Stadt und Landkreis Bamberg
Telefon +49 (0)921 604-2300
Fax +49 (0)921 604-41970
E-Mail zab@reg-ofr.bayern.de
Dienststelle Bayreuth
Für Asylbewerber, die in Oberfranken außerhalb der AEO und von Stadt und Landkreis Bamberg untergebracht sind
Telefon +49 (0)921 604-2112
Fax +49 (0)921 604-42112
E-Mail zab@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Wittelsbacherring 3
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Rückkehrhilfen können grundsätzlich nur für Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Rückkehrwilligen können hauptsächlich Mittel aus den bundesweit nach einheitlichen Kriterien durchgeführten REAG/GARP-Programm (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers / Government Assisted Repatriation Programme), dem durch den Bund finanzierten Rückkehrhilfeprogramm StarthilfePlus (je nach Nationalität), sowie dem Bayerischen Rückkehrprogramm gewährt werden. In bestimmten Fällen können darüber hinaus zusätzliche Rückkehr- und Reintegrationshilfen, wie z.B. über das von der EU finanzierte Programm Frontex JRS (Joint Reintegration Services) zur Verfügung gestellt werden.
Zudem werden Reintegrationsprojekte von Flüchtlingsorganisationen gefördert. Innerhalb dieser Reintegrationsprojekte werden für Rückkehrer aktuelle und individuelle Informationen aus den Heimatländern beschafft. Rückkehrer vor Ort in der Heimat (nach-)betreut sowie Rückkehrer an Kontaktpersonen vermittelt.