Grund- und Mittelschulen; Bewerbung für Vertretungsdienst
Die Bereitschaft zum Vertretungsdienst im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages für Vertretungssituationen längstens bis Schuljahresende kann der zuständigen Regierung mitgeteilt werden.
Im Rahmen der Beschäftigung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen können sich interessierte Lehrkräfte für nachträglich entstandene Ersatzbedarfe in Vertretungsfällen bewerben (ausschließlich befristete Arbeitsverträge ohne Zusage auf spätere Verbeamtung und ohne Zusage auf weitere Beschäftigung).
Die Bereitschaft zum Vertretungsdienst kann über das Formular unter "Formulare" erfasst werden.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Organisation / Personal
Ansprechpartner
Keller, Katrin - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Zimmer S 104
Telefon +49 (0)921 604-1736
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail katrin.keller@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Glasenappweg 2
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Für den Vertretungsdienst können sich Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung Grundschule, Mittelschule, Realschule oder Gymnasium, die einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten wollen, bewerben.
Die Antragsstellerinnen und Antragssteller erklären mit dem Formular ihre Bereitschaft zum Vertretungsdienst im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages.
Die Antragstellerinnen und Antragssteller werden auf einer Warteliste geführt. Die Staatlichen Schulämter setzen sich bei Bedarf mit den Bewerberinnen und Bewerbern in Verbindung.
Die Erfassung der Bereitschaft zum Vertretungsdienst findet vorbehaltlich der Klärung des konkreten Einsatzes und der Einzelheiten zum Arbeitsvertrag statt.
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