Vorbereitungsdienst an Förderschulen; Organisation und fachliche Betreuung durch die Regierung
Die schulpraktische Ausbildung für das Lehramt für Förderschulen wird von der Regierung beaufsichtigt. Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei diesen einzureichen.
Die Lehrerbildung gliedert sich in drei Phasen. Nach einer theoretisch fundierten, wissenschaftlichen Ausbildung in den Fachwissenschaften (einschließlich Fachdidaktiken) und Erziehungswissenschaften an Universitäten erfolgt eine zweijährige, überwiegend schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Einsatzschulen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare werden durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Regierungsbezirken zugeteilt. Danach legt die zuständige Regierung den Dienstort fest und nimmt die Zuweisung auf Studienseminare vor. Jede Förderschule mit entsprechendem Förderschwerpunkt kann grundsätzlich Dienstort sein. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im September mit dem neuen Schuljahr.
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils 12 Monate dauern.
Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst:
- eigenverantwortlichen Unterricht (8 Wochenstunden),
- Praktikum im Unterricht eines Betreuungslehrers,
- eigenverantwortliche Hospitation (8 Wochenstunden) und
- Seminarveranstaltungen (10 Wochenstunden).
An zwei Wochentagen besuchen die Studienreferendarinnen und Studienreferendare die Seminarveranstaltungen. Sie finden an Schulen im Studienseminarbezirk statt. An den drei verbleibenden Wochentagen sind die Junglehrer an ihrer Einsatzschule tätig (Unterricht, Praktikum, Hospitation).
Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst:
- eigenverantwortlichen Unterricht (16 Wochenstunden) und
- 10 Stunden Seminarveranstaltungen.
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung.
Während des Vorbereitungsdienstes haben die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, Seminarleitungen und Schulleitungen verschiedene Mitteilungspflichten gegenüber der zuständigen Regierung (z. B. Übermittlung von Seminarbögen, Mitteilung von Beobachtungen).
In bestimmten Fällen ist die Genehmigung der zuständigen Regierung erforderlich (z. B. bei Sonderveranstaltungen oder Teilnahme als Begleitperson an einem Schullandheimaufenthalt oder an einer Lehr- und Studienfahrt). Die dienstliche Verwendung muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.
Die Formblätter für die Mitteilungen und Anträge sind unter "Formulare" abrufbar.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 41 - Förderschulen
Ansprechpartner
Kurzac, Martina
Für Organisationsaufgaben
Zimmer Kü 124
Telefon +49 (0)921 604-1327
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail martina.kurzac@reg-ofr.bayern.de
Orlet, Daniela
Für Organisationsaufgaben
Zimmer Kü 124
Telefon +49 (0)921 604-1263
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail daniela.orlet@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Glasenappweg 1
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei der zuständigen Regierung einzureichen.