Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen; Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift
Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung ihrer Anschrift der Schulleitung mitteilen.
Die zuständige personalverwaltende Stelle muss die aktuelle Wohnanschrift kennen. Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung der jeweiligen Schulleitung mitteilen. Diese meldet die Änderung an die Regierung - bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt - bzw. bei Beruflichen Oberschulen an die zuständige MB-Dienststelle.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht
Ansprechpartner
Sachgebiet Schulpersonalrecht
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-41258Den für Sie zuständigen Ansprechpartner und dessen Sprechzeiten finden sie unter:
Sachgebiet 43/2 - Schulspersonalrecht Beamte [Dateiformat: pdf]
Sachgebiet 43/4 - Schulpersonalrecht Tarifbeschäftigte [Dateiformat: pdf]
Hausanschrift
Glasenappweg 1
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Die Änderung der Wohnanschrift ist im Formblatt unter "Formulare" zu erfassen und bei der Schulleitung einzureichen.
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