Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Bitte beachten Sie:

Ab dem 1. Juli 2023 ist das Landesamt für Pflege für die Anerkennung folgender Berufe zuständig:

- Pflegefachmann/Pflegefachfrau
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Altenpfleger/-in

Antrag und weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf folgender Seite im BayernPortal:

Pflegefachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei ausländischem Berufsabschluss

Wenn Sie Ihren Antrag vor dem 1. Juli 2023 bei einer bayerischen Bezirksregierung gestellt haben, bearbeitet die Bezirksregierung Ihren Antrag weiter. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.

Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.