Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung
Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter müssen von der Regierung staatlich anerkannt werden.
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen die theoretische Ausbildung und der Abschlusslehrgang zum Erwerb der Rettungssanitäter-Qualifikation nur an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die jeweils zuständige Regierung.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Weinkopf, Andrea
Anerkennung ausl. Gesundheitsfachberufe
Telefon +49 (0)921 604-1918
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail andrea.weinkopf@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Die staatliche Anerkennung wird erteilt, wenn die Anforderungen für die Erteilung erfüllt sind:
- Personelle Anforderungen
- Fachqualifikation der Ausbilder für die theoretische Ausbildung grundsätzlich mindestens Rettungssanitäter. Für Spezialthemen ist auch der Einsatz von Fachreferenten möglich
- Fachliche Gesamtleitung soll mindestens einem Lehrrettungsassistenten oder Praxisanleiter für Notfallsanitäter obliegen
- Bauliche Anforderungen
- Lehrsaal in ausreichender Größe für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
- Weiterer Raum in geeigneter Größe für praktische Übungen oder Gruppenarbeiten
- Geeignete Einrichtung zur Einnahme bzw. Zubereitung von Mahlzeiten
- Sachliche Anforderungen
- Lehrbücher bzw. elektronische Lernmedien auf aktuellem Stand
- Vollständige in einem Rettungswagen Typ Bayern vorhandene Ausrüstung
Der Antrag kann über das bereitgestellte Online-Verfahren oder formlos schriftlich bei der für die Ausbildungsstätte örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen die staatliche Anerkennung. Das Online-Verfahren wird im BayernPortal angezeigt, wenn Sie den Ort der Ausbildungsstätte auswählen (siehe „Online-Verfahren“).
ca. 1 Monat
Die personellen, baulichen und sachlichen Anforderungen sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Vor der Antragsstellung ist eine Abstimmung mit der zuständigen Regierung zu empfehlen.
keine
- Antrag auf staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte für Rettungssanitäter
Sie können online einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte für Rettungssanitäter stellen.
Verwaltungsgebühr: 100 Euro
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage