Luftverkehr; Aufsicht
Die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ist Aufgabe der Luftfahrtbehörden (in Bayern: Luftämter).
Vergleichbar wie im Straßenverkehr durch die Polizei wird durch Luftaufsichtspersonal der Luftämter die Einhaltung der luftrechtlichen Vorschriften überwacht.
An Flugplätzen mit höherem Flugbetriebsaufkommen bestehen örtliche Luftaufsichtsstellen mit dauerhaft dort stationiertem Personal. An den übrigen Fluggeländen erfolgen regelmäßige Kontrollen durch die regionale Luftaufsicht. Die dabei festgestellten Verstöße können durch die Luftämter als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern
Ansprechpartner
Luftaufsicht
E-Mail luftamt.nord@reg-mfr.bayern.deZuständigkeit Mittelfranken
Telefon: +49 (0)911 52700-43
Zuständigkeit Unterfranken
Telefon +49 (0)911 52700-41
Zuständigkeit Oberfranken
Telefon +49 (0)911 52700-42
Zuständigkeit Oberpfalz
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