Technischer Verbraucherschutz; Durchführung von Maßnahmen zur Produktsicherheit
Auftrag der Gewerbeaufsicht bei den Regierungen von Mittelfranken und Oberbayern ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen.
Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.
Sie befinden sich hier
Auftrag der Gewerbeaufsicht bei den Regierungen von Mittelfranken und Oberbayern ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen.
Hierzu zählen insbesondere Spielzeug, persönliche Schutzausrüstungen, Geräte und Produkte für Heim und Freizeit, Sportgeräte, Maschinen, Gasverbrauchseinrichtungen und vieles mehr.
Hersteller, Importeure und Händler dürfen nur sichere Produkte in den Verkehr bringen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte so beschaffen sind, dass Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern, Beschäftigten und Patienten. Der Sicherheitsstandard orientiert sich dabei an EU-Verordnungen und EU-Richtlinien sowie an europäischen Normen, die für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt maßgebend sind.
Die Überwachungstätigkeit der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen ist seit 1993 mit Einführung des Europäischen Binnenmarktes grenzüberschreitend. Informationen über Sicherheitsmängel an Produkten werden EU-weit ausgetauscht.
Um sicherzustellen, dass nur sichere, den hohen europäischen Standards entsprechende Produkte in Verkehr gebracht werden (d.h. in den Handel gelangen), nimmt die Bayerische Gewerbeaufsicht insbesondere folgende Aufgaben war.
Die Gewerbeaufsicht
Wenn Sie Fragen zu Sicherheitsanforderungen technischer Produkte haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Produkt die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Anforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung wenden. Als Instrument zum Informationsaustausch über unsichere Produkte und Produktrisiken steht dem Verbraucher und den Behörden das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS) (siehe "Online-Verfahren") zur Verfügung.
Die Marktüberwachung wird in Bayern von den Gewerbeaufsichtsämtern bei den Regierungen wahrgenommen. Dabei übernimmt jedes Gewerbeaufsichtsamt spezielle Zuständigkeiten für ganz Bayern. Einen Überblick über die entsprechenden Zuständigkeiten finden Sie unter "Weiterführende Links".
Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden für den Bereich der technischen Produktsicherheit sind die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen von Mittelfranken und Oberbayern, Kompetenzzentrum Marktüberwachung.
Über das Schnellwarnsystem („Safety Gate“) können Informationen über Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Non-Food-Produkten rasch an die für Produktsicherheit zuständigen nationalen Behörden übermittelt werden. Mithilfe des Schnellwarnsystems werden täglich Warnmeldungen der nationalen Behörden weitergeleitet. Jede Warnmeldung enthält Angaben zu dem als gefährlich eingestuften Produkt, eine Beschreibung der Risiken und die von Wirtschaftsbeteiligten ergriffenen oder von den Behörden angeordneten Maßnahmen.