Radikalisierungsprävention; Beantragung einer Förderung für Projekte
Vereine, Kommunen, Initiativen oder Zusammenschlüsse, die mit Projekten auf die Thematik Salafismus/Islamismus, Rechtsradikalismus, Linksradikalismus oder Antisemitismus aufmerksam machen möchten, können durch den Freistaat Bayern gefördert werden.
Zweck
Ziel ist die Entwicklung, Erprobung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Prävention von Salafismus/Islamismus, Rechts- und Linksradikalismus sowie Antisemitismus mit Bedeutung für ganz Bayern.
Gegenstand
Projekte zur Radikalisierungsprävention können durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Beispielsweise können Projekte finanziert werden, die gegen radikale Positionen stark machen oder die verschiedenen Akteure vor Ort miteinander vernetzen oder sensibilisieren.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Trägerinnen und Träger mit Bezug zur Radikalisierungsprävention, jedoch keine Einzelpersonen.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Sach-, Personal- und Verwaltungskosten gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie (RPR).
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von zehn Prozent (10 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird vorausgesetzt.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 15 - Integration und Förderung, Ausgleichsamt
Ansprechpartner
Radikalisierungsprävention (Förderung)
Telefon +49 (0)911 2352-186
E-Mail poststelle.marienstrasse@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Marienstr. 21
90402 NürnbergPostanschrift
Marienstr. 21
90402 NürnbergTelefon +49 (0)911 2352-0Fax +49 (0)911 2352-100
Es muss
- ein schriftlicher Antrag mit den von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellten Mustern gestellt werden und
- bei der Finanzierung ein Eigenanteil von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigenmittel gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie - RPR erbracht werden.
Es kann Kontakt zum "Referat VI2 - Radikalisierungsprävention" im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales aufgenommen werden, um das Interesse und die Möglichkeiten einer etwaigen Förderung abzuklären.
Bei gegenseitigem Einvernehmen werden die Formulare (Antragsformulare) von der zuständigen Bewilligungsbehörde, der Regierung von Mittelfranken, zur Förderung zugesandt.
Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich einzureichen, die Anlagen zum Antrag vollständig auszufüllen.
Für Rückfragen steht die Bewilligungsbehörde im Verfahren stets zur Verfügung.
etwa sechs Wochen
Das Projekt wird (sofern zutreffend) im Bereich der Prävention ein Partner in "Bayerns Netzwerk zur Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus" bzw. dem „Bayerischen Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus“. Die Projektträger werden entsprechend zu Veranstaltungen, Vernetzungstreffen usw. eingeladen. Der ständige Austausch mit den bayernweiten Strukturen wird erwartet.
31.08. eines Jahres für Förderanträge des Folgejahres.
Unter- und überjährige Förderungen sind nach Absprache möglich.
- Projektkonzept mit Antragsunterlagen
keine
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsrechtliche Klage