Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge; Prüfung und Überwachung der Durchführung
Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge.
Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Durchführung der Fahreignungsseminare in Bayern. Für den Erhalt der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik ist u. a. die Teilnahme an einem Einweisungslehrgang erforderlich, dessen Durchführung ebenfalls von der Regierung der Oberpfalz überwacht wird.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe
Ansprechpartner
Holzer, Simone
Telefon +49 (0)941 5680-1326
Fax +49 (0)941 5680-91326
E-Mail FahrlG@reg-opf.bayern.de
Senft, Robert
Telefon +49 (0)941 5680-1318
Fax +49 (0)941 5680-91318
E-Mail FahrlG@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Hausanschrift
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Die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie bzw. Verkehrspädagogik muss vorhanden sein.
Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Erlaubnisinhaber stets auf
- Vorhandensein der Voraussetzungen,
- Erfüllung der Fortbildungspflicht,
- Vorhandensein einer geeigneten räumlichen und sachlichen Ausstattung,
- Vorhandensein von Aufzeichnungen über die Seminarteilnehmer (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Unterschrift auf Teilnehmerliste),
- Führung einer anonymisierten Dokumentation der durchgeführten Seminaren und
- Einhaltung des Ausbildungsprogramms.
Die Regierung lässt sich ggf. hierüber Nachweise vorlegen.