Besondere Aufbauseminare; Beantragung der Anerkennung als Kursleiter
Die Regierung der Oberpfalz erteilt die Anerkennung als Kursleiter für besondere Aufbauseminare.
Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen haben, können von der Fahrerlaubnisbehörde einem besonderen Aufbauseminar zugewiesen werden. Als Kursleiter für besondere Aufbauseminare darf nur tätig werden, wer die entsprechende amtliche Anerkennung als Kursleiter erteilt bekommen hat.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe
Ansprechpartner
Reinker, Andrea
Telefon +49 (0)941 5680-1378
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail 68fev@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Hausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
- Abschluss eines Hochschulstudiums als Diplom-Psychologe oder einen gleichwertigen Master-Abschluss in Psychologie
- Nachweis einer verkehrspsychologischen Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder Stelle, die sich mit der Begutachtung oder Wiederherstellung der Kraftfahreignung befasst
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Untersuchung und Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern, die Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über das Führen von Kraftfahrzeugen unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln begangen haben
- Ausbildung und Erfahrung als Kursleiter in Kursen für Kraftfahrer, die Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über das Führen von Kraftfahrzeugen unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln begangen haben
- Vorlage eines sachgerechten, auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelten Seminarkonzepts
- Geeignete räumliche und sachgerechte Ausstattung
- Zuverlässigkeit des Kursleiters
Der Antragsteller stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.
6-8 Wochen
- Urkunde Diplom-Psychologe oder Urkunde Master-Abschluss in Psychologie
- Nachweis verkehrspsychologischer Ausbildung
(Bestätigung durch Universität/Hochschule oder durch eine Stelle für die Begutachtung oder Widerherstellung der Kraftfahreignung) - Kenntnisse und Erfahrungen in der Untersuchung und Begutachtung der Eignung von Kraftfahreignung
(mindestens 20 Hospitationen bei Fahreignungsbegutachtungen) - Ausbildung und Erfahrung als Kursleiter in Kursen
(Einweisungslehrgang + Co-Moderation an einem Kurs bzw. Teilnahme an einem Musterkurs) - Sachgerechtes, auf wissenschaftlicher Grundlage entwickeltes Seminarkonzepts
(Kursleiterhandbuch) - Geeignete Räumlichkeiten sowie sachgerechte Ausstattung
Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten - einfaches Führungszeugnis des Antragstellers, nicht älter als drei Monate
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Rahmengebühr: 33,20 bis 256,00 €
- § 2b Abs. 2 Satz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 36 Abs. 6 Satz 1 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - § 1 Abs. 1 GebOSt i.V.m. Gebühren-Nr. 214.6
- § 7 Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk)
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.