Verkehrspsychologische Teilmaßnahme; Beantragung der Anerkennung oder Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems
Wenn die Überwachung der Fahreignungsseminare im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems erfolgen soll, ist eine Zulassung des Systems durch die Regierung der Oberpfalz erforderlich.
Inhaber der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie unterliegen der Überwachung der Regierung der Oberpfalz. Diese Überwachung beinhaltet eine Vor-Ort-Überprüfung, die im Turnus von mindestens zwei Jahren stattzufinden hat. Die Frist kann von der zuständigen Behörde auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Von dieser Überwachung kann abgesehen werden, wenn sich der Inhaber einer Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie einem von der zuständigen Behörde anerkannten Qualitätssicherungssystem angeschlossen hat.
Die Anerkennung eines Qualitätssicherungssystems ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe
Ansprechpartner
Reinker, Andrea
Telefon +49 (0)941 5680-1378
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail 68fev@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
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Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Es muss ein geeignetes Qualitätssicherungssystem vorhanden sein.
Der Antragstellende stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.
6-8 Wochen
- Führungszeugnis des Antragstellers bzw. bei juristischen Personen die vertretungsberechtigte Person
- Nachweis der finanziellen und organisatorischen Leistungsfähigkeit des Trägers des Qualifikationssicherungssystems
(Liste/Aufstellung + Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten) - Konzept des Qualitätssicherungssystems
(Sicherstellung, dass Verfahren zur Qualitätssicherung vorgesehen und dokumentiert sind und Vorhandensein mindestens einer Maßnahme, die dokumentiert wird, zur Erhaltung des Qualitätsniveaus des Fahreignungsseminars)
Gebühr richtet sich nach Zeitaufwand (12,80 € je angefangene Viertelstunde Bearbeitungszeit).
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.