Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Golfplatzpflege; Beantragung der Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Golfplatzpflege - Greenkeeper - ist bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.
Die Fortbildung zum "Fachagrarwirt Golfplatzpflege - Greenkeeper" mit staatlicher Prüfung setzt einen Abschluss in einem "grünen Beruf" als Landwirt / Landwirtin, Gärtner / Gärtnerin, Forstwirt / Forstwirtin oder Winzer / Winzerin und einer anschließenden dreijährigen Berufserfahrung bzw. die Meisterprüfung voraus.
Im Fortbildungslehrgang "Fachagrarwirt Golfplatzpflege - Greenkeeper" werden die wesentlichen Aufgabenbereiche eines Greenkeepers vermittelt: Grünflächenbau, Grünflächenpflege, Golfplatzpflege und Platzmanagement.
In der Theorie und vor allem in der Praxis geben die Referenten das notwendige Wissen und Können an die Teilnehmer weiter. Zwischen den Lehrgängen wird ein 12-wöchiges Praktikum absolviert. Hierbei gewinnt der zukünftige "Fachagrarwirt Golfplatzpflege - Greenkeeper" Einblick in Organisation, Vorbereitung und Abwicklung des Golfplatzbetriebes.
Nähere Informationen zu den Fortbildungsterminen und -kosten sind beim Lehrgangsträger "DEULA Bayern GmbH" in Freising zu erfahren (siehe unter "Weiterführende Links").
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft
Ansprechpartner
Herr Balser
Telefon +49 (0)821 327-3557
Fax +49 (0)821 327-13557
E-Mail ernaehrung-landwirtschaft@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Peutingerstraße 11
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2660
- Zeugnis über die Berufsabschlussprüfung
(Abschrift oder Ablichtung amtlich beglaubigt) - Nachweis über die nach der Berufsabschlussprüfung abgeleistete praktische Berufstätigkeit
(Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers, Bestätigung der Landwirtschaftliche, Krankenkasse, AOK oder der Gemeinde) - Lebenslauf mit Lichtbild
(aus dem insbesondere der berufliche Werdegang zu ersehen ist) - ggf. Zeugnis über den Sachkundenachweis - Pflanzenschutz
- ggf. Zeugnis über die einschlägige Meisterprüfung
(Abschrift oder Ablichtung amtlich beglaubigt) - ggf. Bestätigung über eine bereits bestehende oder verbindlich in Aussicht stehende haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit
- ggf. Bestätigung über einen bereits teilweise oder ganz besuchten Fortbildungslehrgang in Golfplatzpflege
oder Nachweise über den Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten