Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Sportplatzpflege; Beantragung der Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Sportplatzpflege ist bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.
Die Fortbildung Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Sportplatzpflege mit staatlicher Prüfung setzt einen Abschluss in einem "grünen Beruf" als Landwirt/Landwirtin, Gärtner/Gärtnerin, Forstwirt/Forstwirtin oder Winzer/Winzerin und eine anschließende dreijährige Berufserfahrung voraus.
Im Fortbildungslehrgang zum Fachagrarwirt Sportplatzpflege / zur Fachagrarwirtin Sportplatzpflege werden die wesentlichen Aufgabenbereiche vermittelt:
- Grünflächenbau
- Grünflächenpflege
- professionelle Pflege von Freisportanlagen
- Platzmanagement
In der Theorie, aber vor allem in der Praxis, geben die Referenten das notwendige Wissen und Können an die Teilnehmer weiter. Zwischen den Lehrgängen wird ein 12-wöchiges Praktikum absolviert. Hierbei gewinnt der zukünftige Fachagrarwirt Sportplatzpflege Einblick in den Betrieb von Freisportanlagen.
Nähere Informationen zu den Fortbildungsterminen und -kosten sind beim Lehrgangsträger, der DEULA Bayern GmbH in Freising (Berufsbildungszentrum), zu erfahren.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft
Ansprechpartner
Herr Balser
Telefon +49 (0)821 327-3557
Fax +49 (0)821 327-13557
E-Mail ernaehrung-landwirtschaft@reg-schw.bayern.deHausanschrift
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86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2660