Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Rechnungswesen; Beantragung der Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Rechnungswesen ist bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.
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Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Rechnungswesen ist bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.
Auf der Grundlage eines Berufsabschlusses als Landwirt/in, Gärtner/in, Winzer/in oder Hauswirtschafter/in (ländliche Hauswirtschaft), dem Besuch einer einjährigen Fachschule, zum Beispiel der Landwirtschaftsschule und einer entsprechenden dreijährigen Berufspraxis erfolgt die Fortbildung zum/zur Fachagrarwirt/in Rechnungswesen.
Auch Bürokaufleute mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit im vor- und nachgelagerten Bereich können diese Fortbildungsprüfung ablegen.
Fachagrarwirtinnen und Fachagrarwirte Rechnungswesen können in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle oder Steuerberatungsgesellschaft folgende Aufgaben eigenverantwortlich unterstützend übernehmen:
Der Fortbildungslehrgang findet an der Jungbauernschule Grainau (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) statt und umfasst 21 Unterrichtswochen mit 840 Unterrichtsstunden und 11 Praxiswochen. Die Praxiswochen, die die Unterrichtswochen in einzelne Blöcke unterteilen, werden in ausgesuchten landwirtschaftlichen Buchstellen oder Steuerberatungsgesellschaften absolviert.
Nähere Informationen zu den Fortbildungsterminen und -kosten sind beim Lehrgangsträger "ASOB GmbH" (siehe unter "Weiterführende Links") zu erfahren.