Agrarservicemeister/Agrarservicemeisterin; Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung
Die Zulassung zur Meisterprüfung ist bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen.
Agrarservicemeister übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in Lohnunternehmen und bieten für alle Betriebe umfangreiche Dienstleistungen an.
Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt nach Antrag bei der Regierung von Mittelfranken.
Die Fortbildung (ca. 20 Kurswochen) wird vom Fachzentrum für Energie und Landtechnik in Triesdorf durchgeführt. Die Kursgebühr beträgt 7.000 EUR (ohne Unterkunft und Verpflegung).
Der Meisterprüfungsausschuss aus Praktikern und Lehrern bewertet die Leistungen und stellt das Gesamtergebnis fest. Hierfür ist eine Prüfungsgebühr von 350 EUR zu entrichten.
Für alle Fragen rund um die Meisterprüfung ist bayernweit die Regierung von Mittelfranken zuständig.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft
Ansprechpartner
Agrarservicemeister/in
Telefon +49 (0)981 53-1878
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Rechtliche Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung:
- Berufsabschluss als Fachkraft Agrarservice mit 2-jähriger Berufspraxis in Unternehmen des Agrarservice oder des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder in vergleichbaren Unternehmen.
- Berufsabschluss in einem angerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf mit mind. 3-jähriger Berufspraxis in Unternehmen des Agrarservice oder des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder in vergleichbaren Unternehmen.
- Eine mind. 5-jährige Berufspraxis in Unternehmen des Agrarservice oder des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder in vergleichbaren Unternehmen.
Fördermöglichkeiten:
- Für Anwärter, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, kann die Maßnahme mit max. 2.400 EUR (nach Abzug der Selbstbeteiligung) durch den Freistaat Bayern gefördert werden.
- Für alle Teilnehmer des Lehrgangs ist eine Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG möglich.
- Beide Fördermöglichkeiten sind gekoppelt mit dem Besuch der Vorbereitungskurse.
- Verordnung über die Durchführung der Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Prüfungsordnung Berufsbildung - Landwirtschaft und Hauswirtschaft - LHBPO)
- Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Agrarservicemeister und Agrarservicemeisterin (Agrarservicemeisterprüfungsverordnung - AgrarservMeistPrV)