Studium der Pharmazie; Beantragung der Anrechnung der praktischen Ausbildung im Ausland
Sie können die Anrechnung der praktischen Ausbildung im Ausland für das Studium der Pharmazie beantragen.
Die praktische Ausbildung findet nach dem Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung statt.
Die praktische Ausbildung dauert zwölf Monate, wovon sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke in der Bundesrepublik Deutschland abzuleisten sind. Weitere sechs Monate können wahlweise auch im Ausland in einer öffentlichen Apotheke, einer Krankenhausapotheke, der pharmazeutischen Industrie oder einem Universitätsinstitut abgeleistet werden.
Zeiten einer außerhalb des Geltungsbereichs der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) abgeleisteten praktischen Ausbildung können - unabhängig davon, ob es sich um ein Praktikum in einem europäischen oder außereuropäischen Land handelt - nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 AAppO bis zu einer Dauer von sechs Monaten auf die praktische Ausbildung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 AAppO angerechnet werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist. Die Gleichwertigkeit ist im Einzelfall anhand der eingereichten Tätigkeitsbeschreibung zu prüfen. Deshalb können hierzu vorab keine verbindlichen Auskünfte erteilt werden.
- Regierung von Oberbayern - Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie
Ansprechpartner
Pharmazie
Telefon +49 (0)89 2176-2643
Fax +49 (0)89 2176-402643
E-Mail landespruefungsamt@reg-ob.bayern.deTelefonzeit
Montag, Mittwoch, Freitag: 09:00 - 11:00 UhrUnterlagen können postalisch zugesandt oder persönlich bei der Pforte im Hauptgebäude abgegeben werden.
Die Pforte ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrAlternativ können Unterlagen auch jederzeit in den Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.
Hausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
2-4 Wochen
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung nach Anlage 5 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)
(siehe unter "Formulare") - detailierte Tätigkeitsbeschreibung mit namentlicher Nennung und genauer Titelbezeichnung der Ausbildungsleiterin/des Ausbildungsleiters
(Apothekerin/Apotheker, Professorin/Professor oder Hochschuldo-zentin/Hochschuldozent), ausgestellt von der Ausbildungsstätte
30,00 EUR zzgl. Auslagen für Postversand