Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten bei einer bayerischen Behörde
Sie können Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Beispielsweise können Sie eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die Löschung Ihrer Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen.
Die Betroffenenrechte basieren auf dem EU-Grundrecht auf Datenschutz und sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) näher definiert. Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte, die Sie gegenüber dem Verantwortlichen, der Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet (also z. B. gegenüber einer Behörde), geltend machen können:
Auskunftsrecht
Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob überhaupt personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Ist das der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitere Informationen wie insbesondere
- die Verarbeitungszwecke,
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet wurden,
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen diese Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden,
- die geplante Dauer, für die diese Daten gespeichert werden,
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde,
- gegebenenfalls Informationen über die Herkunft der Daten und
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung.
Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung zu verlangen, wenn Sie feststellen, dass Ihre Daten unrichtig sind.
Recht auf Löschung
Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten vom Verantwortlichen zu verlangen, wenn beispielsweise
- die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind, oder
- Sie eine erteilte Einwilligung widerrufen und keine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ersichtlich ist.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten vom Verantwortlichen zu verlangen, wenn beispielsweise
- die Richtigkeit Ihrer Daten noch überprüft werden muss,
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber keine Löschung der Daten, sondern nur die Einschränkung der Nutzung verlangen, oder
- der Verantwortliche die Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie aber diese noch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, sofern Ihre Daten zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sind, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. Hierbei müssen Sie die besondere persönliche Situation darlegen, um den Antrag zu begründen.
- Regierung von Oberfranken
Ansprechpartner
Behördlicher Datenschutzbeauftragter - Datenschutzbeauftragter
Telefon +49 (0)921 604-1497
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail datenschutzbeauftragter@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Sie können die Betroffenenrechte nur höchstpersönlich ausüben. Sie können also nicht die Berichtigung der Daten z. B. Ihres Nachbarn beantragen. Aus diesem Grund müssen Sie sich auch eindeutig gegenüber der jeweiligen Behörde identifizieren. Eine einfache E-Mail ohne Identitätsdokumente genügt hierfür nicht!
Stellen Sie den Antrag bei der jeweiligen Behörde.
keine
- Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO
Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
keine
- Bayerischer Landesbeauftragte für den Datenschutz - Weitere Informationen stellt auch der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz zur Verfügung.
- Impressum für Internetseiten; Durchsetzung der Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung
- Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister
- Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte bei bayerischen Behörden
- Informationsfreiheit; Beantragung einer Auskunft von einer bayerischen Behörde