Hochwasser: Soforthilfen für Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft
Der Freistaat Bayern unterstützt die durch die Unwetterereignisse Geschädigten durch folgende Hilfen:
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Betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern können eine Soforthilfe von bis zu 5.000 Euro pro Haushalt erhalten, bei Ölschäden an Gebäuden bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden.
Der Antrag ist beim zuständigen Landratsamt bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt zu stellen.Anträge können bis zum 30. September 2024 gestellt werden.
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Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur bis zu 500 Mitarbeitern werden ebenfalls Soforthilfen in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden.
Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.
Für die Hilfen wird aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben die Schadensfeststellung durch einen Gutachter benötigt. Auch zur Schadensdokumentation wird ein anerkannter Sachverständiger benötigt. Die Kosten für den Gutachter / bzw. Sachverständigen können unter bestimmten Umständen erstattet werden.
Der Antrag ist bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.
Leistung und Antrag "Soforthilfeprogramm" (s. "Formulare")Kontakt für betroffene Unternehmen aus Oberfranken:
E-Mail: haertefonds@reg-ofr.bayern.deAnträge können bis zum 30. Juni 2025 gestellt werden.
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Für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor werden Soforthilfen in Höhe von 5.000 Euro bis zu 50.000 Euro gewährt.
Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.Die Schadensschätzung werden in erster Linie die vereidigten Schadensschätzer durchführen.
(weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Hilfsprogramm Hochwasser 2024)
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Gewerbebetriebe, Privathaushalte, Freiberufler, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, werden unterstützt. Ihnen stehen bereits jetzt bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis maximal 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet).
Gewerbliche Unternehmen und Freiberufler können Anträge bei den zuständigen Bezirksregierungen stellen. Bei Unternehmen und Freiberuflern ist auch hier zwingend ein Sachverständiger einzubinden. Schäden sollten dokumentiert werden.
Privathaushalte stellen den Antrag beim zuständigen Landratsamt bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt.
Weitere Informationen
Landkreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Oberfranken:
Landkreis Bamberg
Landkreis Bayreuth
Landkreis Coburg
Landkreis Forchheim
Landkreis Hof
Landkreis Kronach
Landkreis Kulmbach
Landkreis Lichtenfels
Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Stadt Bamberg
Stadt Bayreuth
Stadt Coburg
Stadt Hof
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Oberfranken:
AELF Bamberg
AELF Bayreuth-Münchberg
Startseite AELF Coburg-Kulmbach
Zuständige Bayerische Staatsministerien (allgemeine Informationen):
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)