Rahmenbetriebsplan Quarz-Kiessandtagebau Sommerach/Main

Gegenstand des Verfahrens

Die Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH (ehem. Heidelberger Sand und Kies GmbH) plant, die Kiessandgewinnung Sommerach in dem Markt Schwarzach am Main und der Gemeinde Sommerach, Landkreis Kitzingen ausgehend vom aktuellen Gewinnungsfeld („Bestandsgenehmigung“) nach Süden zu erweitern („Erweiterungsfeld“).

Auf der Grundlage der Lagerstättenerkundung und der Einstufung als grundeigener Rohstoff durch das Bayerische Landesamt für Umwelt ist hierzu ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung beim Bergamt Nordbayern zu führen.

Der Abbau der Kiessande erfolgt insgesamt auf einer Fläche von 12 ha, die Gewinnung soll mittels Eimerkettenbagger erfolgen. Der geplante Abbauzeitraum beträgt etwa 6 Jahre. Daran schließen sich etwa 5 Jahre für die Weiterführung der Verfüllung nach Abbauende und etwa 2 weitere Jahre für vollständige Wiedernutzbarmachung des Standorts an. Die Aufbereitung der geförderten Kiessande findet im etwa 2,5 km südwestlich gelegenen Kieswerk Dettelbach statt.

Nach Abschluss der Kiessandgewinnung verbleibt ein etwa 4 ha großer Restsee mit umgebenden wiederverfüllten Landflächen zurück. Für die Verfüllung wird extern angelieferter Fremdboden verwendet. Für den Restsee ist ggf. eine Nachnutzung als Beregnungsspeicher für den umliegenden Weinbau vorgesehen.

Der Betrieb des Unternehmers untersteht gemäß § 3 des Bundesberggesetzes – BBergG – vom 13.08.1980 (BGBI. I S. 1310), letztmalig geändert durch Art. 4 G zur Änd. des RaumordnungsG und anderer Vorschriften vom 22.03.2023 (BGBl. I Nr. 88), in Verbindung mit §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung – BergbehördV –) vom 09.11.2013 (GVBl. S. 651) der Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern –.

Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des vorgenannten BBergG, in Verbindung mit der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben – UVP-V Bergbau – vom 13.07.1990 (BGBI I S. 1420), letztmalig geändert mit Verordnung vom 18.12.2023 (BGBI I Nr. 2), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für das Vorhaben besteht gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b.) Doppelbuchstabe bb und dd) der UVP-V Bergbau die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da eine wesentliche Änderung eines Gewässers erfolgt.

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern hat. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert. 

Die Planunterlagen liegen in dem Markt Schwarzach am Main und der Gemeinde Sommerach nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht aus.

Bekanntmachung

Markt Schwarzach a. Main (Auslegungsfrist vom 24.06.2024 bis 24.07.2024)

Gemeinde Sommerach (Auslegungsfrist vom 18.07.2024 bis 23.08.2024)

Antragsunterlagen

0 Allgemeinverständliche Zusammenfassung

1 Rahmenbetriebsplan

1.1 Anlagen zum Rahmenbetriebsplan

Topografische Karten und Lagepläne

Abbauplanung

Lagerstättenverhältnisse

Rechtliche Verhältnisse

Technische Unterlagen

1.2 Begleitende Anträge

2 UVP-Bericht

2.1 Anlagen zum UVP-Bericht

3 Landschaftspflegerischer Begleitplan

3.1 Karten

3.2 Anhang

4 Gutachten Schutzgut Mensch

5 Gutachten Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfaltz

6 Gutachten Schutzgut Wasser

7 Gutachten Landschaftsbild