Sachgebiet 14.1 - Flüchtlingsunterbringung und Integration
Zu den Aufgaben des Sachgebietes 14.1 – Flüchtlingsbetreuung und Integration zählt die Anschlussunterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften, ebenso Angelegenheiten der Spätaussiedler, Kontingentflüchtlinge und das Themenfeld der Integration einschließlich der Verleihung des Oberfränkischen Integrationspreises. Neben den unten genannten Aufgaben hat das Sachgebiet 14.1 weitere Zuständigkeiten: Im Rahmen des Wohnungspaktes Bayern wurden vom Freistaat Bayern Wohnanlagen errichtet, die anerkannten Flüchtlingen sowie zu 30 Prozent Einheimischen mit niedrigem Einkommen zur Verfügung stehen. Das Sachgebiet 14.1 übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Wohnanlagen.
- Aust, Franziska
Regierungsaufnahmestelle
Telefon +49 (0)921 604-2041
Fax +49 (0)921 604-41258
E-MailRASt@reg-ofr.bayern.de - Degel, Klaus
Telefon +49 (0)921 604-1583
Fax +49 (0)921 604-41258
E-MailKlaus.Degel@reg-ofr.bayern.de - Gradl, Brigitte
Telefon +49 (0)921 604-1634
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailbrigitte.gradl@reg-ofr.bayern.de - Hörtig, Sabine
Telefon +49 (0)921 604-1616
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailsabine.hoertig@reg-ofr.bayern.de - Neubauer, Jürgen
Telefon +49 (0)921 604-1633
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailjuergen.neubauer@reg-ofr.bayern.de - Paschold, Lena
Telefon +49 (0)921 604-2011
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailwohnsitzzuweisung@reg-ofr.bayern.de - Strömsdörfer, Gerhard
Telefon +49 (0)921 604-1619
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailgerhard.stroemsdoerfer@reg-ofr.bayern.de
Regierung von Oberfranken Dienstgebäude Wilhelm-Busch-Straße
- A
- Anerkannte und bleibeberechtigte Ausländer; Erteilung von Wohnsitzzuweisungen
- Asylbewerber; Beantragung einer Auszugsgestattung
- Asylbewerber; Beantragung einer Kostenerstattung durch Kreisverwaltungsbehörden
- Asylbewerber; Beantragung einer Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche durch den Bezirk
- Asylbewerber; Beantragung von Leistungen
- Asylbewerber; Zuweisung und Umverteilung
Weiterführende Informationen
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Im Rahmen des Wohnungspakts Bayern werden die Regierungen als Grundbesitz bewirtschaftende Dienststellen für den Freistaat Bayern tätig. Es werden Wohnanlagen betreut, die im Rahmen des Staatlichen Sofortprogramms errichtet wurden, das die erste Säule im Wohnungspakt Bayern bildet.
Die Bayerische Staatsregierung hat mit dem Ziel der Schaffung preisgünstigen Wohnraums im Freistaat Bayern am 09. Oktober 2015 den Wohnungspakt Bayern zwischen Staat, Kommunen, Kirchen und der Wohnungswirtschaft beschlossen, der darauf zielt, bis 2019 insgesamt bis zu 28.000 neue staatlich finanzierte bzw. geförderte Mietwohnungen entstehen zu lassen. In dem staatlichen Sofortprogramm plant und baut der Staat in reduziertem Wohn- und Baustandard kurzfristig bayernweit mit seiner Bauverwaltung – vorwiegend auf staatlichen Grundstücken – Wohnanlagen, die nach ihrer Fertigstellung dann sowohl anerkannten Flüchtlingen, aber – über ein Belegungsrecht der Kommunen – auch zu rund 30 Prozent Einheimischen mit niedrigen Einkommen zur Verfügung stehen.
Die Aufgaben reichen von der Belegungssteuerung über die Überwachung der bzw. Zusammenarbeit mit den Hausverwaltungen und die laufende Betreuung der Wohnanlagen bis hin zur Durchführung der Ausschreibungen.
Für Sie zuständig
Peter Stollberg
Sachgebiet 14.1
Tel: 0921/604-2048
Fax: 0921/604-41258
Peter StollbergWeiterführende Links
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Die Regierung von Oberfranken sucht in ganz Oberfranken dringend geeignete Gebäude, in denen Gemeinschaftsunterkünfte eingerichtet werden können.
Die Anforderungen für die Anmietung lauten wie folgt:
Lage
Die Gebäude sollten in größeren Ortschaften mit entsprechender Infrastruktur (z.B. Einkaufsmöglichkeiten, Bus- bzw. Bahnanbindung) liegen.
Raumbedarf
Möglichkeit 1
- Wohnbereich
- aufgeteilt in verschiedene Zimmer unterschiedlicher Größe,
- mit mindestens 700 m2 Wohnfläche,
- Sanitäreineinrichtungen
- Sanitärbereiche für Damen und Herren getrennt
- Gemeinschaftsküchen
- Gemeinschaftsräume und Außenanlagen zur Freizeitgestaltung
- Funktionsräume, Abstellräume (Fahrräder, Kinderwägen, Wäschetrockenraum, etc.), Büroraum, Beratungsraum, Lager etc.
Möglichkeit 2- Gebäude mit mehreren abgeschlossenen Wohneinheiten
- Wohnfläche von mindestens 700 m2
- Wohnungen und Appartements, bestehend aus mindestens einem Wohn- und Schlafraum, Küchenzeile, Bad
- Waschraum, Lagerräume, Verwalter- und Beraterraum, etc.
FlächeAb ca. 700 m2 Gesamtnutzfläche zzgl. Außenflächen zur Unterbringung von mindestens 50 Personen.
Sonstige Anforderungen
- Eine gültige Baugenehmigung im Sinne der Baunutzungsverordnung für Wohnungen oder soziale Zwecke.
- Maklerprovisionen werden vom Freistaat Bayern nicht übernommen.
- Die Angebote sollen schriftlich erfolgen.
- Bitte nur Angebote einreichen, die den Anfoderungen entsprechen.
- Der Raumbedarf kann auch in verschiedenen benachbarten Gebäuden gedeckt werden, sofern jedes Gebäude eine Kapazität für mindestens 25 Personen aufweist.
- Das Mietobjekt muss zu Mietbeginn bezugsfertig hergestellt sein und den gesetzlichen und öffentlich rechtlichen bzw. technischen Anforderungen entsprechen.
Unterlagen- Grundrisspläne
- Lageplan
- Flächenaufstellung
- Mietzins- und Betriebskostenvorstellung des Vermieters
- alle Preis- bzw. Kostenangaben müssen dabei Endpreise (brutto) sein
Es wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern keine Maklerprovision sowie keine Planungs- und Umbaukosten übernommen werden können. Der Freistaat Bayern behält sich weiterhin das Recht vor, den Bedarf andernorts oder anderweitig zu decken und nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.Für Sie zuständig
Jürgen Neubauer
Sachgebietsleiter 14.1
Tel.: 0921/604-1633
Fax: 0921/604-41258
Jürgen Neubauer - Wohnbereich